Aktuell

TA Luft heute veröffentlicht

Am heutigen Tage (14.09.2021) wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht. Diese tritt damit zum 01.12.2021 in Kraft. Genehmigungsverfahren, deren Antragsunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt als vollständig erklärt wurden, können nach den Regeln der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden.

Als wesentliche Änderungen sind zu benennen:

  • Einführung des Begriffes der Gesamtzusatzbelastung und Ausweisung dieser in (fast) allen Genehmigungsverfahren
  • verschärfte Regel zur Berechnung der Immissionskenngrößen insbesondere bei Änderungsverfahren (bei der Bewertung der Genehmigungsfähigkeit bleibt es aber wie bisher bei der Betrachtung der Zusatzbelastung)
  • Absenkung der Bagatellmassenströme
  • neuer Immissionsgrenzwert für die Konzentration PM2,5 (Feinststaub),
  • neue Depositionswerte für Benzo(a)pyren und PCDD/F u. PCB
  • Einbindung der Geruchsimmissionsrichtlinie in die TA Luft
  • Änderung der Regel der Beurteilungspunkte für Immissionswerte NOx und SOx für Ökosysteme und Vegetation
  • Regelungen zu Stickstoff- und Säuredepositionen in FFH-Gebieten (Immissionsprognose immer notwendig)
  • Regelungen zu Stickstoffdeposition bei empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen (außerhalb von FFH Gebieten)
  • Regelungen zu Ausbreitung von Bioaerosolen in den Entwürfen sind wieder gestrichen worden
  • keine Regelungen zur Betriebsdokumentation (§52b Abs. 2 BImSchG gilt aber nach wie vor!)
  • neue Emissionsgrenzwerte (z.B. Halbierung des allgemeinen Staubgrenzwertes ab Emissionen von 0,4 kg/h)
  • umfangreiche Änderungen bei (ehemals) toxischen, karzinogenen, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (Anpassung an die CLP-VO)
  • Ausweitung der Regel zu diffusen Emissionen auf Lagerflächen
  • Änderungen / Verschärfungen bei den Messverpflichtungen
  • Änderung der Regeln der Schornsteinhöhenberechnung
  • Änderungen der technischen Details der Ausbreitungsberechnung (nach ersten Proberechnungen führt dies zur Erhöhung der Immissionswerte im Nahbereich!)
  • Änderungen der Techniken zur Verminderung gasförmiger Emissionen organischer Stoffe (Pumpen, Rührwerke, Flansche, Absperr- und Regelorgane, Lagertanks)
  • Verschärfung des Standes der Technik nach den BVT-Schlussfolgerungen für 11 Branchen (die weiter erscheinenden BVT-Schlussfolgerungen werden zukünftig über sektorspezifische Verwaltungsvorschriften ergänzend zur TA Luft in Kraft gesetzt)
  • umfangreiche Anforderungen an die Landwirtschaft (Dokumentation und Massenbilanzierung bei nährstoffreduzierter Mehrphasenfütterung bei Nutztieren, Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen, Abgasreinigungseinrichtung Tierhaltung)

... und viele weitere Änderungen im Detail.

Wenn Sie Fragen haben

Was ist die Summe aus 5 und 2?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.