Aktuell

TA Luft heute veröffentlicht

Am heutigen Tage (14.09.2021) wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht. Diese tritt damit zum 01.12.2021 in Kraft. Genehmigungsverfahren, deren Antragsunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt als vollständig erklärt wurden, können nach den Regeln der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden.

Als wesentliche Änderungen sind zu benennen:

  • Einführung des Begriffes der Gesamtzusatzbelastung und Ausweisung dieser in (fast) allen Genehmigungsverfahren
  • verschärfte Regel zur Berechnung der Immissionskenngrößen insbesondere bei Änderungsverfahren (bei der Bewertung der Genehmigungsfähigkeit bleibt es aber wie bisher bei der Betrachtung der Zusatzbelastung)
  • Absenkung der Bagatellmassenströme
  • neuer Immissionsgrenzwert für die Konzentration PM2,5 (Feinststaub),
  • neue Depositionswerte für Benzo(a)pyren und PCDD/F u. PCB
  • Einbindung der Geruchsimmissionsrichtlinie in die TA Luft
  • Änderung der Regel der Beurteilungspunkte für Immissionswerte NOx und SOx für Ökosysteme und Vegetation
  • Regelungen zu Stickstoff- und Säuredepositionen in FFH-Gebieten (Immissionsprognose immer notwendig)
  • Regelungen zu Stickstoffdeposition bei empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen (außerhalb von FFH Gebieten)
  • Regelungen zu Ausbreitung von Bioaerosolen in den Entwürfen sind wieder gestrichen worden
  • keine Regelungen zur Betriebsdokumentation (§52b Abs. 2 BImSchG gilt aber nach wie vor!)
  • neue Emissionsgrenzwerte (z.B. Halbierung des allgemeinen Staubgrenzwertes ab Emissionen von 0,4 kg/h)
  • umfangreiche Änderungen bei (ehemals) toxischen, karzinogenen, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (Anpassung an die CLP-VO)
  • Ausweitung der Regel zu diffusen Emissionen auf Lagerflächen
  • Änderungen / Verschärfungen bei den Messverpflichtungen
  • Änderung der Regeln der Schornsteinhöhenberechnung
  • Änderungen der technischen Details der Ausbreitungsberechnung (nach ersten Proberechnungen führt dies zur Erhöhung der Immissionswerte im Nahbereich!)
  • Änderungen der Techniken zur Verminderung gasförmiger Emissionen organischer Stoffe (Pumpen, Rührwerke, Flansche, Absperr- und Regelorgane, Lagertanks)
  • Verschärfung des Standes der Technik nach den BVT-Schlussfolgerungen für 11 Branchen (die weiter erscheinenden BVT-Schlussfolgerungen werden zukünftig über sektorspezifische Verwaltungsvorschriften ergänzend zur TA Luft in Kraft gesetzt)
  • umfangreiche Anforderungen an die Landwirtschaft (Dokumentation und Massenbilanzierung bei nährstoffreduzierter Mehrphasenfütterung bei Nutztieren, Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen, Abgasreinigungseinrichtung Tierhaltung)

... und viele weitere Änderungen im Detail.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 3 plus 8.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft mit Stand vom 01.03.2023 aktualisiert.

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.