Aktuell

TA Luft heute veröffentlicht

Am heutigen Tage (14.09.2021) wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht. Diese tritt damit zum 01.12.2021 in Kraft. Genehmigungsverfahren, deren Antragsunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt als vollständig erklärt wurden, können nach den Regeln der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden.

Als wesentliche Änderungen sind zu benennen:

  • Einführung des Begriffes der Gesamtzusatzbelastung und Ausweisung dieser in (fast) allen Genehmigungsverfahren
  • verschärfte Regel zur Berechnung der Immissionskenngrößen insbesondere bei Änderungsverfahren (bei der Bewertung der Genehmigungsfähigkeit bleibt es aber wie bisher bei der Betrachtung der Zusatzbelastung)
  • Absenkung der Bagatellmassenströme
  • neuer Immissionsgrenzwert für die Konzentration PM2,5 (Feinststaub),
  • neue Depositionswerte für Benzo(a)pyren und PCDD/F u. PCB
  • Einbindung der Geruchsimmissionsrichtlinie in die TA Luft
  • Änderung der Regel der Beurteilungspunkte für Immissionswerte NOx und SOx für Ökosysteme und Vegetation
  • Regelungen zu Stickstoff- und Säuredepositionen in FFH-Gebieten (Immissionsprognose immer notwendig)
  • Regelungen zu Stickstoffdeposition bei empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen (außerhalb von FFH Gebieten)
  • Regelungen zu Ausbreitung von Bioaerosolen in den Entwürfen sind wieder gestrichen worden
  • keine Regelungen zur Betriebsdokumentation (§52b Abs. 2 BImSchG gilt aber nach wie vor!)
  • neue Emissionsgrenzwerte (z.B. Halbierung des allgemeinen Staubgrenzwertes ab Emissionen von 0,4 kg/h)
  • umfangreiche Änderungen bei (ehemals) toxischen, karzinogenen, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (Anpassung an die CLP-VO)
  • Ausweitung der Regel zu diffusen Emissionen auf Lagerflächen
  • Änderungen / Verschärfungen bei den Messverpflichtungen
  • Änderung der Regeln der Schornsteinhöhenberechnung
  • Änderungen der technischen Details der Ausbreitungsberechnung (nach ersten Proberechnungen führt dies zur Erhöhung der Immissionswerte im Nahbereich!)
  • Änderungen der Techniken zur Verminderung gasförmiger Emissionen organischer Stoffe (Pumpen, Rührwerke, Flansche, Absperr- und Regelorgane, Lagertanks)
  • Verschärfung des Standes der Technik nach den BVT-Schlussfolgerungen für 11 Branchen (die weiter erscheinenden BVT-Schlussfolgerungen werden zukünftig über sektorspezifische Verwaltungsvorschriften ergänzend zur TA Luft in Kraft gesetzt)
  • umfangreiche Anforderungen an die Landwirtschaft (Dokumentation und Massenbilanzierung bei nährstoffreduzierter Mehrphasenfütterung bei Nutztieren, Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen, Abgasreinigungseinrichtung Tierhaltung)

... und viele weitere Änderungen im Detail.

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Liste der aktuellen Themen

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.