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Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde vom Umweltministerium bereits Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt. Dies betrifft

  • das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
  • das Bundesberggesetz (BBergG),
  • das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG),
  • die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV),
  • die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV),
  • die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV),
  • die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV),
  • die neue Verordnung über die Umsetzung von Managementvorgaben und Umweltleistungswerten in Industrieanlagen – IE-Managementverordnung (45. BImSchV),
  • die Deponieverordnung (DepV) sowie
  • redaktionelle Änderungen weiterer Verordnungen.

Die neuen Entwürfe enthalten umfangreiche Änderungen und gehen teilweise über die 1:1 Umsetzung der Vorgaben der IE-Richtlinie hinaus.

Die 4. BImSchV wird umfasssend novelliert, hier sind wesentliche Änderungen in allen Hauptabschnitten enthalten. Eine komplette Angleichung an das EU-Recht wurde jedoch nicht vorgenommen.

Wenn Sie Fragen haben, die Entwürfe oder eine Synopse der 4. BImschV benötigen

Bitte rechnen Sie 7 plus 7.

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Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

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Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

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