Aktuell

Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde vom Umweltministerium bereits Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt. Dies betrifft

  • das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
  • das Bundesberggesetz (BBergG),
  • das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG),
  • die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV),
  • die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV),
  • die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV),
  • die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV),
  • die neue Verordnung über die Umsetzung von Managementvorgaben und Umweltleistungswerten in Industrieanlagen – IE-Managementverordnung (45. BImSchV),
  • die Deponieverordnung (DepV) sowie
  • redaktionelle Änderungen weiterer Verordnungen.

Die neuen Entwürfe enthalten umfangreiche Änderungen und gehen teilweise über die 1:1 Umsetzung der Vorgaben der IE-Richtlinie hinaus.

Die 4. BImSchV wird umfasssend novelliert, hier sind wesentliche Änderungen in allen Hauptabschnitten enthalten. Eine komplette Angleichung an das EU-Recht wurde jedoch nicht vorgenommen.

Wenn Sie Fragen haben, die Entwürfe oder eine Synopse der 4. BImschV benötigen

Bitte addieren Sie 4 und 1.

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Liste der aktuellen Themen

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.