Aktuell

Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie in Entwürfen der 39. BImSchV und des BImSchG

Das BMUKN hat 2 Entwürfe zur 39. BImSchV und zur Änderung des BImSchG in Umsetzung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie veröffentlicht.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz wird dazu novelliert. Bei Überschreitung der Grenzwerte ab 2030 müssen die Behörden

  • Luftreinhaltepläne aufstellen (gilt ab sofort),
  • Minderungsmaßnahmen entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten umsetzen. Dazu kann verfügt werden, dass:
    • ortsveränderliche Anlagen nicht betrieben werden dürfen,
    • ortsfeste Anlagen nicht errichtet werden dürfen,
    • ortsveränderliche oder ortsfeste Anlagen nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden dürfen oder erhöhten betriebstechnischen Anforderungen genügen müssen,
    • Brennstoffe in Anlagen nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen.
  • Weiterhin sind auch Beschränkungen und Verbote für den Kraftfahrzeugverkehr vorgesehen.

Folgende verschärfte Grenzwerte gelten ab 2030 (hier im Vergleich mit den derzeitig geltenden Werten der TA Luft):

  Grenzwerte 39. BImSchV (ab 2030) TA Luft 2021
PM2,5 TMW 25 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit 18 p.a.      
  JMW 10 µg/m³   25 µg/m³  
PM10 TMW 45 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit 18 p.a. 25 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit 35 p.a.
  JMW 20 µg/m³   40 µg/m³  
NO2 SMW 200 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit 3 p.a. 200 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit 18 p.a.
  TMW 50 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit 18 p.a.      
  JMW 20 µg/m³   40 µg/m³  
SO2 SMW 350 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit 3 p.a. 350 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit 24 p.a.
  TMW 50 µg/m³ Überschreitungshäufigkeit 18 p.a. 125 µg/m³  
  JMW 20 µg/m³   20 µg/m³  
Benzol JMW 3,4 µg/m³   5 µg/m³  
CO 8h MW 10 mg/m³        
  TMW 4 mg/m³ Überschreitungshäufigkeit 18 p.a.      
Pb JMW 0,5 µg/m³        
As JMW 6,0 ng/m³        
Cd JMW 5,0 ng/m³        
Ni JMW 20 ng/m³        
B(a)P JMW 1,0 ng/m³        

SMW = Stundenmittelwert; 8h MW = 8 Stundenmittelwert; TMW = Tagesmittelwert; JMW = Jahresmittelwert

Weitere Änderungen ergeben sich im Bereich der notwendigen Probennahmestellen, bei den nationalen Expositionsreduktionszielen, bei kurzfristigen Maßnahmen bei Überschreitung der Alarmschwellen, bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ...

Die Stellungnahmefrist endet am Freitag, den 19. Juni 2026.

Wenn Sie die Entwürfe benötigen oder Fragen dazu haben

Was ist die Summe aus 2 und 1?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der LAI hat im Februar 2022 nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz die Auslegungsfragen zur 44. BImSchV veröffentlicht.

Die LAGA hat Hinweise zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen veröffentlicht, um die Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle zu erleichtern.

Das EU-Parlaments schlägt vor, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 in das Emissionshandelssystem ETS einzubeziehen.

In 2021 wurden 2 neue Entwürfe der BVT-Schlussfolgerungen für die Stahlverarbeitung und für Tierschlachtanlagen veröffentlicht.

Änderung der zentralen Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz in der Anhörung

Durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) wurden das Marktüberwachungsgesetz (MÜG), die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen bzw. novelliert. Die Regelungen wurden damit neu strukturiert.

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.