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Update: NaGeMi - VwV zur TA Luft in Kraft

Am 10. November 2023 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Diese VwV gilt für folgende Anlagentypen (nach Nr. des Anhangs 1 der 4. BImSchV):

  • 7.5 Anlagen zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren gemäß Nummer des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • 7.21 Anlagen zum Mahlen von Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder ähnlichen nicht als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmten pflanzlichen Stoffen,
  • 7.22 Anlagen zur Herstellung von Hefe oder Stärkemehlen,
  • 7.23 Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Ölen oder Fetten aus pflanzlichen Rohstoffen,
  • 7.24 Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Zucker unter Verwendung von Zuckerrüben oder Rohzucker,
  • 7.25 Anlagen zur Trocknung von Grünfutter,
  • 7.27 Brauereien,
  • 7.29 Anlagen zum Rösten oder Mahlen von Kaffee oder Abpacken von gemahlenem Kaffee,
  • 7.30 Anlagen zum Rösten von Kaffee-Ersatzprodukten, Getreide, Kakaobohnen oder Nüssen,
  • 7.32 Anlagen zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch, Milch in Sprühtrocknern sowie Milcherzeugnissen oder Milchbestandteilen in Sprühtrocknern und
  • 7.34 Anlagen zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen.

Sie setzt die BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2031) um und enthält

  • bauliche und betriebliche Vorschriften,
  • Emissionsbegrenzungen,
  • Anforderungen an Messung und Überwachung,
  • Sonder- und Altanlagenregelungen sowie
  • Sanierungsfristen

für die einzelnen Anlagentypen.

Die hier geltenden Regelungen gehen nach Nr. 5.1.1 Absatz 6 der TA Luft den Vorschriften der Nr. 5.4.X.X (X.X steht für die entsprechende Nr. des Anhang 1 der 4. BImSchV) der TA Luft vor.

Damit gelten bisher folgende sektorspezifische Verwaltungsvorschriften:

NaGeMi-VwV Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie 10. November 2023

ABA-VwV

Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen 20. Januar 2022

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Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

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