Aktuell

Verlängerung der Regeln zu Ausnahmen auf Grund der drohenden Gasmangellage

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor. Sie können hier heruntergeladen werden. Folgende (wenige) Änderungen:

  • Verlängerung der Befristungsmöglichkeit für Ausnahmen von immissionsbezogenen Limitierungen vom 15.04.2023 auf den 15.04.2024 durch das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
  • Verweis auf Herausnehmen des § 73 BImSchG, d.h. durch Landesrecht können abweichende Regelungen zum Verwaltungsverfahren getroffen werden (mit etwas unklarem / fehlenden Bezug auf den Text)
  • Verlängerung der Befristung der Ausnahme nach §31k BImSchG (Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen) bis zum 25.04.2024

Weiterhin wurde die Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) für den dauerhaften Weiterbetrieb von nach den temporären Ausnahmen errichteten Anlagen um ein Jahr verlängert (6 Wochen nach den 16. April 2025 müssen alle Anforderungen der AwSV erfüllt oder die Anlage muss stillgelegt sein).

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Liste der aktuellen Themen

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.