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VerpackDG im Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am 15.06. eine gegenüber dem Regierungsentwurf in verschiedenen Punkten geänderte Fassung des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen. Das Plenum folgte damit der Empfehlung des Umweltausschusses. Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umgesetzt. Das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt.
Die umfangreichste Änderung betrifft die Möglichkeit zur ökologischen Staffelung der Entgelte, die Hersteller für Verpackungen bezahlen. Aus der veröffentlichten Begründung der Änderungen des Gesetzestextes geht hervor, dass der Quotenanteil für nicht-werkstoffliche Recyclingverfahren von 5% bis 2030 auf 7% angehoben werden könnte. Ins Gesetz selbst wurde eine solche Anpassung aber nicht aufgenommen.
Weiterhin ist eine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte vorgesehen. Ziel sei es, Verpackungen mit guter Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten stärker finanziell zu fördern. Die Verordnung soll bis zum 1. Januar 2027 erstellt sein. Die übrigen Vorgaben zur ökologischen Entgeltgestaltung sollen erstmals für Entgelte gelten, die für das Kalenderjahr 2028 gezahlt werden.
Die Diskussion um die Verpackungseigenschaft von Teebeuteln und Kaffeepads wurde nun dahingehend abgeschlossen, dass diese weiterhin in der Biotonne entsorgt werden dürfen und nicht als Verpackungen eingestuft werden.
Die insbesondere von Umweltschutzorganisationen und der Grünen-Fraktion geforderte eigenständige oder verbindliche Förderstruktur für Mehrwegsysteme wurde nicht in das VerpackDG aufgenommen. Die bereits seit Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht bleibt unverändert bestehen.
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