Aktuell

Weitere rechtliche Änderungen auf Grund der drohenden Gasmangellage

Das Bundeskabinett hat am 30.08. Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), der 4. BImSchV, 30. BImSchV und 44. BImSchV beschlossen. Mit diesen Änderungen sollen Erleichterungen für den Fuel Switch von Industrie- und Energieanlagen, für weitere Gaseinsparprojekte sowie für die Aufrechterhaltung der Industrieproduktion in der Gasmangellage geschaffen werden. Der Bundestag wird sich am 26. September und der Bundesrat am 07. Oktober 2022 mit den Entwürfen befassen. Mit einem Inkrafttreten der Regelungen ist damit vermutlich im Oktober zu rechnen.

Dies betrifft im Einzelnen:

Ausnahmen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bei einer Gasmangellage:

  • § 31e: Zulassung vorzeitigen Beginns bereits vor dem Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen möglich (unter bestimmten Voraussetzungen!), dies kann auch den Betrieb der Anlage umfassen
  • § 31f: Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren (eine Woche Auslegung und eine Woche Einwendungsfrist ohne Erörterungstermin)
  • § 31g Entbehrlichkeit einer Änderungsgenehmigung oder Änderungsanzeige bei Ausnahmen nach §31a-d BImSchG, §23 der 13. BImSchV, §6 Abs. 6 und § 24 der 17. BImSchV, §16 der 30. BImSchV, §11 der 31. BImSchV, §32 der 44. BImSchV
  • § 31h Abweichungen von der 4. BImSchV - Gaslager für entzündliche Gase bis 200 t Kapazität und einer Betriebszeit kleiner 2 Jahren bedürfen nur eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens
  • § 31i Abweichungen von der Regeln der Nr. 5 (Vorsorgeanforderungen) TA Luft auf Antrag ohne §15 Änderungsanzeige oder §16 Änderungsgenehmigung
  • § 31j Überschreitung von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  • § 31k Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31j - Anwendung auch auf bereits laufende Verfahren
  • In den §§ 31 g, i, j wurde klargestellt, dass die Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen die Ausnahmen erteilen „soll“ (und nicht „kann“), wobei Ausnahmen gemäß Begründung zum Gesetzestext weit auszulegen sind.

Änderung der 4. BImSchV:

  • Die Mengenschwelle bei Gaslagern für entzündliche Gase, ab der ein öffentliches Verfahren durchzuführen ist, wird von 30 auf 50t angehoben (dauerhaft).

Änderung der 30. BImSchV:

  • befristete Ausnahmemöglichkeiten von den §§ 4 bis 6 und 13 (Emissionsbezogene Anforderungen für Anlieferung, Aufbereitung, Stofftrennung, Lagerung und Transport, biologische Behandlung, Prozesswässer und Brüdenkondensate, Emissionsgrenzwerte sowie Abweichungen bei Betriebsstörungen)

Änderung der 44. BImSchV:

  • Ausnahmemöglichkeiten von § 19 (Ableitbedingungen, Schornsteinhöhe - hier befristet auch Höhen <10m zulässig)

Entwürfe zur Änderung der AwSV (als Sonderverordnung) und der BetriebssicherheitsVO sind ebenfalls in Arbeit. Die AwSV Sonderverordnung bezieht sich auf Lager-, Abfüll- und Verwendungsanlagen (ohne Faß- und Gebindelager und außerhalb von Schutzgebieten) und soll Anzeigevorschriften, Eignungsfeststellungen bei Errichtung und Änderungen, Wiederinbetriebnahme stillgelegter Lager, Anforderungen an Abfüllflächen und Befüllvorgänge sowie Prüffristen vereinfachen.

Wenn Sie Fragen haben oder die Dokumente benötigen

Was ist die Summe aus 6 und 5?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zum BEHG vor.

Die DIN ISO 50003 "Energiemanagementsysteme - Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren" ist veröffentlicht.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat auf ihrer 143. Sitzung am 29. und 30. März 2022 den vom LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr erarbeiteten "Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 - Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL)" verabschiedet und zur Anwendung in den Ländern empfohlen.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt.

Die Bundesregierung hat am 26.04.2022 den Referentenentwurf der Zwölften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vorgelegt.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG) vorgelegt.