Aktuell

Zehnte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung in Kraft

Am 23.06.2020 wurde die Zehnte Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung dient im Wesentlichen der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie  (IED) und der abwasserseitigen Vorgaben von Schlussfolgerungen zur "Besten Verfügbaren Technik" (BVT) in der

  • Holzwerkstofferzeugung (Anhang 13) - (Achtung: Ausweitung des Geltungsbereiches auf Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten und Holzfasermatten),
  • Abwasser-/Abgasbehandlung in der Chemiebranche (Anhang 22) und
  • Nichteisenmetallindustrie (Anhang 39).

Über die europarechtlich gebotene Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen hinaus handelt es sich um Aktualisierungen und Anpassungen an den Stand der Technik (Verschärfungen)!

Wenn Sie Fragen haben

Was ist die Summe aus 3 und 6?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.