Aktuell

Abschlussbericht des Planspiels zur TA Abstand veröffentlicht

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht "Unterstützung der Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift
zum angemessenen Sicherheitsabstand" (TA Abstand)  - UBA Texte 48/2021 - im März 2021 veröffentlicht.

Der umfangreiche Bericht bildet die Schritte des teilweise kontrovers durchgeführten Planspiels ab und gibt eine Reihe von Empfehlungen, z.B.

  • ausschließlich verfahrenslenkende Wirkung der Bestimmung des angemessenen Sicherheitsabstandes (aSa),
  • 2 Schrittmethode:
    1. Festlegung eines Prüfungsbereiches (Überwachung der Ansiedlung von schutzwürdigen Objekten)
    2. Festlegung des aSa bezogen auf das Schutzobjekt unter Würdigung der störfallspezifischen Faktoren,
  • keine materielle Auswirkung auf die Genehmigung von Anlagen und Vorhaben,
  • klare Definition der rechtlichen Wirkung eines aSa auf das immissionsschutz-, bau- und planungsrechtliche Genehmigungsverfahren notwendig,
  • Abstandsberechnung vorrangig durch pauschale Zuordnung nach Anlagentyp, nur ergänzend formelhafte Berechnung (Auffangtatbestand),
  • bei Berechnung im Einzelfall Hinweise und Leitplanken (wie in KAS 18) angeben,
  • Liste von konfliktmindernden Maßnahmen auf Betreiberseite und am Schutzobjekt und deren rechtliche Umsetzbarkeit (z.B. bei welchen Stoffen bzw. Anlagenkonstellationen welche Maßnahme wirksam) hilfreich,
  • Aufhebung der Verknüpfung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Verfahren zur Ermittlung des aSa
    (Anpassung BImSchG),
  • "Bestandschutz" bei bestehenden öffentlich rechtlichen Vereinbarungen / Überleitungsregelung kompatibel mit der Seveso-RL notwendig.

Der umfangreiche und lesenswerte Bericht enthält auch weitere Empfehlungen für die Abstandsbestimmung im Detail. Es bleibt abzuwarten, in welche Form die Anregungen im nächsten Entwurf der TA Abstand Niederschlag finden werden.

Wenn Sie Fragen haben

Was ist die Summe aus 7 und 8?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.