Aktuell

Änderungen beim Verpackungsgesetz

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Damit gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten. Verpackte Ware darf in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist. Es gibt keine Ausnahmen mehr.

Die Registrierungspflicht gilt nun auch für Mehrweg-, Transport- und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen. Bislang mussten sich Unternehmen nur registrieren, wenn sie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht mit Waren befüllen oder einführen, das waren unter anderem Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen. Wer diese Verpackungen in Verkehr bringt, muss wie bisher auch seine Systembeteiligungspflichten erfüllen und Datenmeldungen zu seinen Verpackungsmengen abgeben.

Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlich.

Das ZVSR hat weiterhin einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Die Änderungen zur bisherigen Fassung betreffen hauptsächlich Faserverbundverpackungen (sonstige faserbasierte Verbundverpackungen - ohne metallische Hauptkomponente - wie kaschierte Faltschachteln, Kombidosen und beschichtete Papiere sowie PPK-Verpackungen mit flüssigen oder pastösen Füllgütern). Diese müssen zukünftig ihre Recyclingfähigkeit per Einzelfallprüfung nachweisen.

Es besteht die Gelegenheit, zum vorliegenden Entwurf bis zum Freitag, den 22. Juli 2022 bei der ZVSR schriftlich Stellung zu nehmen. Die endgültige Fassung des Mindeststandards - Ausgabe 2022 finden Sie ab 1. September 2022 auf der Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen

Bitte addieren Sie 7 und 7.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft mit Stand vom 01.03.2023 aktualisiert.