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Änderungen der 4. BImSchV geplant
Der Entwurf zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) greift den Beschluss des Bundesrates vom 5. Juni 2020 (BR-Drs. 210/20) ohne Änderungen im Regelungsteil auf.
Durch die vorgesehene Änderung werden Anlagen zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von halogenierten Peroxiden mit einem Einsatz von 30 Kilogramm oder mehr Kautschuk je Stunde in den Anhang 1 der Verordnung übergenehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgenommen.
[Quelle: BMU]
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