Aktuell

Änderungen der 9. und 12. BImSchV durch RED II geplant

Der Verordnungsentwurf, der Verfahrensregeln der 9. und 12. BImSchV (nur) für Anlagen zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ergänzt, dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) im Immissionsschutzrecht. Diese Vorgaben sind bis spätestens 30. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen.

Der Verordnungsentwurf führt einen neuen Paragrafen 1b die 9. BImSchV und einen neuen Paragrafen 18a in die 12. BImSchV ein. Für Verfahren, die Anlagen nach der Richtlinie (EU) 2018/2001 betreffen, werden so jeweils Regelungen zur Verfahrensabwicklung über eine einheitliche Stelle im Sinne der Paragrafen 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes und eine Regelung zur Erstellung und Mitteilung eines Zeitplans für das weitere Verfahren durch die zuständige Behörde aufgenommen. Die einheitliche Stelle hat insbesondere ein Verfahrenshandbuch für Träger von Vorhaben bereitzustellen und im Internet zu veröffentlichen.

Die den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Verbänden gesetzte Frist zur Einsendung von Stellungnahmen endete am 25. September 2020. [Quelle: BMU]

Da es wohl bei der grundsätzlichen fachlichen Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden auch für diese Verfahren bleiben soll, stellt sich die Frage, inwieweit die sicher gut gemeinte Einführung einer "zusätzlichen" einheitlichen Instanz mit all ihren zusätzlichen Informationswegen zur Beschleunigung beitragen soll. Auch scheinen Fragen des genauen Geltungsbereiches, der Anzeigeverfahren etc. noch nicht abschließen geklärt.

Auf die weitere Entwicklung dieses Gesetzgebungsverfahrens dürfen wir gespannt sein.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte addieren Sie 3 und 6.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.