Aktuell

Änderungen der 9. und 12. BImSchV durch RED II geplant

Der Verordnungsentwurf, der Verfahrensregeln der 9. und 12. BImSchV (nur) für Anlagen zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ergänzt, dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) im Immissionsschutzrecht. Diese Vorgaben sind bis spätestens 30. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen.

Der Verordnungsentwurf führt einen neuen Paragrafen 1b die 9. BImSchV und einen neuen Paragrafen 18a in die 12. BImSchV ein. Für Verfahren, die Anlagen nach der Richtlinie (EU) 2018/2001 betreffen, werden so jeweils Regelungen zur Verfahrensabwicklung über eine einheitliche Stelle im Sinne der Paragrafen 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes und eine Regelung zur Erstellung und Mitteilung eines Zeitplans für das weitere Verfahren durch die zuständige Behörde aufgenommen. Die einheitliche Stelle hat insbesondere ein Verfahrenshandbuch für Träger von Vorhaben bereitzustellen und im Internet zu veröffentlichen.

Die den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Verbänden gesetzte Frist zur Einsendung von Stellungnahmen endete am 25. September 2020. [Quelle: BMU]

Da es wohl bei der grundsätzlichen fachlichen Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden auch für diese Verfahren bleiben soll, stellt sich die Frage, inwieweit die sicher gut gemeinte Einführung einer "zusätzlichen" einheitlichen Instanz mit all ihren zusätzlichen Informationswegen zur Beschleunigung beitragen soll. Auch scheinen Fragen des genauen Geltungsbereiches, der Anzeigeverfahren etc. noch nicht abschließen geklärt.

Auf die weitere Entwicklung dieses Gesetzgebungsverfahrens dürfen wir gespannt sein.

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Liste der aktuellen Themen

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.

Der Bundestag hat am 06.05.2021 die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen.

Bundesregierung hat am 10. Mai 2021 die Mantelverordnung beschlossen. Da die Verordnung nun neu eine Länderöffnungsklausel enthält, muss sie nochmals den Bundestag und Bundesrat passieren. Ein über 15 Jahre andauerndes Gesetzgebungsverfahren ist damit immer noch nicht beendet.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen.

Das Umweltbundesamt hat den Abschlussbericht zum Planspiel TA Abstand im März 2021 veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.3. die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen.