Aktuell

Änderungen der 9. und 12. BImSchV durch RED II geplant

Der Verordnungsentwurf, der Verfahrensregeln der 9. und 12. BImSchV (nur) für Anlagen zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ergänzt, dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) im Immissionsschutzrecht. Diese Vorgaben sind bis spätestens 30. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen.

Der Verordnungsentwurf führt einen neuen Paragrafen 1b die 9. BImSchV und einen neuen Paragrafen 18a in die 12. BImSchV ein. Für Verfahren, die Anlagen nach der Richtlinie (EU) 2018/2001 betreffen, werden so jeweils Regelungen zur Verfahrensabwicklung über eine einheitliche Stelle im Sinne der Paragrafen 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes und eine Regelung zur Erstellung und Mitteilung eines Zeitplans für das weitere Verfahren durch die zuständige Behörde aufgenommen. Die einheitliche Stelle hat insbesondere ein Verfahrenshandbuch für Träger von Vorhaben bereitzustellen und im Internet zu veröffentlichen.

Die den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Verbänden gesetzte Frist zur Einsendung von Stellungnahmen endete am 25. September 2020. [Quelle: BMU]

Da es wohl bei der grundsätzlichen fachlichen Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden auch für diese Verfahren bleiben soll, stellt sich die Frage, inwieweit die sicher gut gemeinte Einführung einer "zusätzlichen" einheitlichen Instanz mit all ihren zusätzlichen Informationswegen zur Beschleunigung beitragen soll. Auch scheinen Fragen des genauen Geltungsbereiches, der Anzeigeverfahren etc. noch nicht abschließen geklärt.

Auf die weitere Entwicklung dieses Gesetzgebungsverfahrens dürfen wir gespannt sein.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte addieren Sie 1 und 3.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den nach langen Verhandlungen zwischen Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsressort abgestimmten Kabinettsentwurf der TA Luft beschlossen.

Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen LCP und organische Grundchemkalien LVOC die Änderung der 13. und 17. BImSchV beschlossen.

Am 26.11.2020 hat der Bundestag die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien das u.a. das Verpackungsgesetz novelliert.

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG 2021 haben der Bundesrat und viele Verbände Stellung genommen.

Das BMU veröffentlicht einen Verordnungsentwurf zur Änderung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).

Das BMU veröffentlicht einen ersten Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ((EU) 2018/2001 - RED II).

Der Bundesrat hat der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist seit 01. November 2020 in Kraft.

Die Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie wurde mit Stand vom 21. Februar 2020 eingeführt.