Aktuell

Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen veröffentlicht

Am 20. Januar 2022 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) nach Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 735/21) veröffentlicht. Diese Vorschrift dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 vom 10.08.2018) sowie der Abfallverbrennung bezüglich der Schlackenaufbereitung (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 vom 12. November 2019) und ist die erste sog. sektorale Verwaltungsvorschrift, die die Regelungen der am 01.12.2021 in Kraft getreten Novelle der TA Luft 2021 ergänzt. In ihrem Anwendungsbereich gehen die Regelungen der ABA-VwV der TA Luft 2021 vor; die übrigen Anforderungen der TA Luft 2021 bleiben jedoch unberührt, so dass sich hier eine teilweise unübersichtliche Regelungslage ergibt. Wie auch in der TA Luft binden die Regelungsinhalte der VwV die Anlagenbetreiber nicht unmittelbar, es bedarf zur rechtlichen verbindlichen Umsetzung vielmehr einer nachträglichen Anordnung oder einer Nebenbestimmung in einem Genehmigungsbescheid.

Die ABA-VwV betrifft

  • Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch biologische Verfahren, Entgasen, Strippen oder Waschen gemäß Nummer 8.7 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur chemischen Behandlung gemäß Nummer 8.8 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur Behandlung von nicht gefährlichen metallischen Abfällen in Schredderanlagen gemäß Nummer 8.9.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen gemäß Nummer 8.10 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen gemäß Nummer 8.11.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur sonstigen Behandlung gemäß Nummer 8.11.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

Die gemäß den Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen festgelegten allgemeinen Sanierungsfristen 17.08.2022 bzw. 04.12.2022 werden auf Grund der langen Rechtsetzungsphase nicht haltbar sein. Hier bedarf es der Umsetzung durch die Behörden mit Augenmaß.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte addieren Sie 5 und 3.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" ist mit Stand Dezember 2023 neu nun auch als EN Norm veröffentlicht.

Zum im November 2023 veröffentlichten Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh/a akuten Handlungsbedarf auslöst (!), hat das BAFA redaktionell überarbeitete Merkblätter veröffentlicht.

Im Februar wurde der Final Draft der BAT Dokumente für Schmieden und Gießereien veröffentlicht. Bereits im Dezember 2023 wurden die BVT-Schlussfolgerungen für Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte verkündet.

Nachdem das Umweltministerium die vom Bundesrat geforderten Änderungen insbesondere zur NOx Emission bei Bestandsanlagen in die Novelle der 17. BImSchV eingearbeitet hat, ist diese am 15.02.2024 veröffentlicht worden und tritt damit ab dem 16.02.2024 in Kraft.

Der Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 09.02.2024 veröffentlicht.

Das Umweltministerium hat Ende November den Entwurf zur "Verordnung zur Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes - (Habitatpotentialanalyse-Verordnung – HPAV)" vorgelegt.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.