Aktuell

Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen veröffentlicht

Am 20. Januar 2022 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) nach Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 735/21) veröffentlicht. Diese Vorschrift dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 vom 10.08.2018) sowie der Abfallverbrennung bezüglich der Schlackenaufbereitung (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 vom 12. November 2019) und ist die erste sog. sektorale Verwaltungsvorschrift, die die Regelungen der am 01.12.2021 in Kraft getreten Novelle der TA Luft 2021 ergänzt. In ihrem Anwendungsbereich gehen die Regelungen der ABA-VwV der TA Luft 2021 vor; die übrigen Anforderungen der TA Luft 2021 bleiben jedoch unberührt, so dass sich hier eine teilweise unübersichtliche Regelungslage ergibt. Wie auch in der TA Luft binden die Regelungsinhalte der VwV die Anlagenbetreiber nicht unmittelbar, es bedarf zur rechtlichen verbindlichen Umsetzung vielmehr einer nachträglichen Anordnung oder einer Nebenbestimmung in einem Genehmigungsbescheid.

Die ABA-VwV betrifft

  • Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch biologische Verfahren, Entgasen, Strippen oder Waschen gemäß Nummer 8.7 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur chemischen Behandlung gemäß Nummer 8.8 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur Behandlung von nicht gefährlichen metallischen Abfällen in Schredderanlagen gemäß Nummer 8.9.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen gemäß Nummer 8.10 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen gemäß Nummer 8.11.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur sonstigen Behandlung gemäß Nummer 8.11.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

Die gemäß den Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen festgelegten allgemeinen Sanierungsfristen 17.08.2022 bzw. 04.12.2022 werden auf Grund der langen Rechtsetzungsphase nicht haltbar sein. Hier bedarf es der Umsetzung durch die Behörden mit Augenmaß.

Wenn Sie Fragen haben

Was ist die Summe aus 7 und 2?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das BMU hat einen Referentenentwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Schlussfolgerungen über die besten verfügbaren Techniken für die Abfallbehandlung veröffentlicht.

Die Bundesregierung plant, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die derzeit wegen der Einschränkungen durch die Chorona Pandemie ins Stocken geraten sind.

Der neue Entwurf der Ersatzbaustoffverodnung wird nach wie vor kontrovers diskutiert.

Das Bundesumweltministerium hat den eigentlich bereits für Anfang des Jahres angekündigten Diskussionsentwurf zur AltholzV (Stand 24.04.2020) vorgelegt. Die Verbändebeteiligung läuft bis zum 29. Mai.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des deutschen PRTR Gesetzes (SchadRegProtAG) gestartet.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) gestartet.

Der Entwurf der Elften Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 18. März 2020 veröffentlicht. Dies betrifft insbes. Anhang 47 (Feuerungsanlagen), Anhang 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen), Anhang 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und Anhang 54 (Eingrenzung auf Solarzellenherstellung) sowie den neue Anhang 35 (Chipherstellung, herausgelöst aus dem bisherigen Anhang 54).

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden  Stoffen (AwSV) gestartet.