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Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie

Die Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie wurde mit Stand vom 21. Februar 2020 eingeführt. Sie enthält u.a.

  • Konkretisierungen der Regeln zur Überwachung von Boden und Grundwasser
  • "Beurteilung des Systematischen Verschmutzungsrisikos" zur Überwachung des Bodens
  • Konkretisierung der Berichts- und Meldepflichten
  • Definition nicht erheblich veränderter Gehalte von rgS (Erheblichkeitsfaktor 1,5)
  • Dokumentationserfordernisse

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Liste der aktuellen Themen

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In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustriehat hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

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