Aktuell

Aufnahme der Siedlungsabfallverbrennung in das Emissionshandelssystem der EU ab 2028 vorgeschlagen

Um Klimaneutralität zu erreichen, sollen Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen (Müllverbrennungsanlagen) langfristig in das europäisches Emissionshandelssystem einbezogen werden.

Der Berichterstatter des EU-Parlaments für die Reform des Emissionshandelssystems schlägt dies ab 2028 vor. Damit eventuelle unerwünschte Auswirkungen auf die Deponierung und den Export von Abfällen in Drittstaaten vermieden werden können, soll zuvor eine Folgenabschätzung stattfinden, deren Ergebnisse 2025 vorgelegt werden sollen. Bei Bedarf sollen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlägen erarbeitet werden, die diese Effekte verhindern.

In der Begründung des Änderungsvorschlags wird auf die wiederholte Forderung des Europäischen Parlaments hingewiesen, dass alle Wirtschaftssektoren zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele einen Beitrag leisten müssten. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssten Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen langfristig in das Emissionshandelssystem einbezogen werden. Dem Entwurf zufolge ist jedoch wegen des Risikos, dass Abfälle statt in die Verbrennung zu gehen, deponiert oder in Länder außerhalb der EU exportiert werden, eine Übergangsfrist erforderlich.

Dieser Vorschlag wird derzeit kontrovers diskutiert. Während Umweltverbände die Frist als zu großzügig kritisieren, verweisen die Betreiber der Abfallverbrennungsanlagen auf die dadurch verursachte Preiserhöhung, die sich bis zum Gebührenzahler auswirken würde. Dem stände keine adäquate Lenkungswirkung zur Reduktion der CO2-Emissionen im Restabfall gegenüber, es könnte im Gegenteil zu klimaschädlichen Verlagerung der Stoffströme z.B. in Richtung Deponie kommen.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 5 plus 8.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die Europäische Kommission hat am 8. Oktober 2026 den Durchführungsbeschluss zu den UCOL (Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock) offiziell verabschiedet.

Dabei handelt es sich um EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Geflügel- und Schweinehaltung, die auf der neuen Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) basieren.

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 dem Artikelgesetz und der Mantelverordnung zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) zugestimmt. In Entschließungen zu beiden Vorlagen fordert er zahlreiche Änderungen. Die Bundesregierung muss diesen Änderungen noch zustimmen.

Die Bundesregierung hat am 29.07.2026 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens beschlossen.

Das BMUKN hat einen Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) veröffentlicht.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustriehat hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BMUKN hat einen auf den Empfehlungen des UBA und auf Fachgespräche mit den Bundesländern und Wirtschaftsverbänden basierenden Referentenentwurf zur Novelle der ErsatzbaustoffV vorgelegt.

Das BMUKN hat Referentenentwürfe zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes veröffentlicht (UmoG und UmoV).

Der Bundestag hat am 09.07. in Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie IED 2.0 die Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen.