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BMU beschließt 3. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
Das Umweltministerium hat am 10.02.2021 den 3. Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetze mit dem Schwerpunkt Insektenschutz veröffentlicht.
Die Änderungen des BNatSchG betreffen neue Regelungen und an den Verordnungsgeber adressierte Ermächtigungsgrundlagen zur Verminderung von Lichtverschmutzung, zur Beschränkung des Betriebs so genannter „Skybeamer“ sowie der Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume im allgemeinen Artenschutzrecht.
Des Weiteren werden Ergänzungen der Vorschriften zu Naturschutzgebieten und Nationalparken (§§ 23, 24 BNatSchG) Lichtimmissionen betreffend vorgenommen und eine Regelung zu Bioziden mit schutzgebietsbezogenen Anwendungsverboten zu zwei Produktarten (Holzschutzmittel und Biozidprodukte zur Bekämpfung von Arthropoden) aufgenommen. Außerdem wird der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ ausgeweitet. Schließlich zielt der Entwurf auf eine Stärkung von „Natur auf Zeit“ und der Landschaftsplanung ab.
Quelle: BMU
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