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BMWK legt Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vor

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes vor.

Damit wird in Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele Deutschlands das 2019 als Teil des Klimapaketes eingeführte und ab 2021 wirksam gewordene Gesetz über einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr auf alle fossilen Brennstoffe erweitert. Die mit dem Start des nationalen Brennstoffemissionshandels bereits mit einem CO2-Preis versehenen Hauptbrennstoffe wie Benzin, Diesel und Erdgas werden um Brennstoffe wie Kohle und Abfall ergänzt. Im Abfallbereich sind hierfür einige geänderte Verfahrensregeln erforderlich. Um nicht plötzlich Millionen von Abfallerzeugern (z.B. für Hausmüll und Gewerbeabfälle) berichtspflichtig zu machen, soll nicht der Inverkehrbringer, sondern der Betreiber der Verbrennungsanlage die Zertifikate nachweisen. Dies wird mit Sicherheit Auswirkungen auf die Entsorgungspreise haben. Die Ausgestaltung der konkreten Berichterstattungsregeln für die einzelnen Brennstoffe bleibt der parallel erfolgenden Fortschreibung der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) vorbehalten.

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Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

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