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BMWK legt Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vor

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes vor.

Damit wird in Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele Deutschlands das 2019 als Teil des Klimapaketes eingeführte und ab 2021 wirksam gewordene Gesetz über einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr auf alle fossilen Brennstoffe erweitert. Die mit dem Start des nationalen Brennstoffemissionshandels bereits mit einem CO2-Preis versehenen Hauptbrennstoffe wie Benzin, Diesel und Erdgas werden um Brennstoffe wie Kohle und Abfall ergänzt. Im Abfallbereich sind hierfür einige geänderte Verfahrensregeln erforderlich. Um nicht plötzlich Millionen von Abfallerzeugern (z.B. für Hausmüll und Gewerbeabfälle) berichtspflichtig zu machen, soll nicht der Inverkehrbringer, sondern der Betreiber der Verbrennungsanlage die Zertifikate nachweisen. Dies wird mit Sicherheit Auswirkungen auf die Entsorgungspreise haben. Die Ausgestaltung der konkreten Berichterstattungsregeln für die einzelnen Brennstoffe bleibt der parallel erfolgenden Fortschreibung der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) vorbehalten.

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Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft mit Stand vom 01.03.2023 aktualisiert.

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.