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Brandenburg - Vollzugshinweise zur Einordnung der Abfälle zu den Spiegeleinträgen der AVV aktualisiert
Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung wurden mit Stand vom 2. Juli 2020 aktualisiert.
Im Rahmen eines bundesweiten Erfahrungsaustausches der Abfallbehörden unter Beteiligung der Länder Brandenburg und Berlin zur Harmonisierung des Vollzugs der AVV wurden "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit" erarbeitet. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die finale Fassung der Technischen Hinweise vom 4. Dezember 2018 in ihrer 112. Vollversammlung im Jahr 2019 zur Veröffentlichung freigegeben und den Ländern zur Anwendung empfohlen. Daher war eine Aktualisierung der bisherigen Fassung der "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung" erforderlich.
Änderungen betreffen u.A.
- neue Analysenmethode (ätzend/reizend über die Methode nach YOUNG (als Vortest) sowie über die Methode B.40 (TER-Test) oder B.40 bis (Test mit menschlichem Hautmodell).),
- die Einbeziehung der EU-POP-Verordnung,
- Änderungen der Berücksichtigungsgrenzen bei HP14 (ökotoxisch) in Anlage II
- Änderungen der ergänzenden Zuordnungshinweise für 05 01 09* (Schlämme), 09 01 11*/16 01 21*/16 02 13*/16 02 15*/20 01 33*/20 01 35* (Litiumbatterien), 10 09 14 (Bentonit), 17 09 03* (Dachpappe mit karzinogenen Mineralfasern), 19 07 02* (Deponiesickerwasser) in Anlage III
- Schwellenwerte für Schadstoffgehalte in der Originalsubstanz (Erhöhung(!) für Cd, Ni, Sn(org.), Co, Ag, V; Änderung bei Mineralfasern; Änderung der Summenzuordnungen) in Anlage IV
- Änderungen in Analysenvorschriften.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind die geänderten Vollzugshinweise im Land Brandenburg verbindlich anzuwenden.
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