Aktuell

Bundeskabinett beschließt Änderung der 13. und 17. BImSchV

Am 02. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett in Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen (EU) 2017/1442 vom 31. Juli 2017 (LCP - Großfeuerungsanlagen) und (EU) 2017/2117 vom 21. November 2017 (LVOC - Organische Grundchemikalien) die Änderungen der 13. BImSchV und 17. BImSchV (hier Abfallmitverbrennung) beschlossen.

Zur Beherrschung der strukturellen Diversifizierung innerhalb der 13. BImSchV aufgrund der Umsetzung der oben genannten Durchführungsbeschlüsse wird eine grundlegende Strukturanpassung vorgenommen. Eine Neufassung der 13. BImSchV wird daher gemeinsame Anforderungen zentral in einem Abschnitt bündeln und den einzelnen Durchführungsbeschlüssen weitere konkretisierende Abschnitte zuordnen. In Bezug auf die 17. BImSchV sind lediglich punktuelle Anpassungen für abfallmitverbrennende Anlagen erforderlich, die sich aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 ergeben.
 
Verschärft werden insbesondere die Grenzwerte für Quecksilberemissionen. Zugleich reguliert die Bundesregierung die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotorenkraftwerken (neu!) und senkt den Ausstoß von Stickstoffoxid aus Kohlekraftwerken.
 
Der Verordnungsentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrats und muss auch den Bundestag passieren.
 
Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen
Bitte rechnen Sie 6 plus 7.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 24.02.2026 die LAI Vollzugshinweise „Verfahrensbeschleunigung durch Teilgenehmigung und vorzeitigen Beginn“ aktualisiert und jetzt veröffentlicht.

Das Bundesbauministerium hat am 1.4. einen umfasseneden Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt. Dies betrifft das BauGB, die BauNVO, die PlanzV, das ROG und redaktionelle Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen.

Das Umweltministerium hat in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen einen Referentenentwurf zur Änderung der AbwV (Anhänge 23, 27, 28, 33) und der BBodSchV veröffentlicht.

Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag angenommen. Es setzt die europäische CER-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber zu Risikoanalysen, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen (Schutz gegen Sabotage und Naturkatastrophen).

Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der geänderten Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht beschlossen.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert.

Das BMWE plant eine weitreichende Änderung / Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat beschlossen, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.