Aktuell

Bundeskabinett beschließt Änderung der 13. und 17. BImSchV

Am 02. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett in Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen (EU) 2017/1442 vom 31. Juli 2017 (LCP - Großfeuerungsanlagen) und (EU) 2017/2117 vom 21. November 2017 (LVOC - Organische Grundchemikalien) die Änderungen der 13. BImSchV und 17. BImSchV (hier Abfallmitverbrennung) beschlossen.

Zur Beherrschung der strukturellen Diversifizierung innerhalb der 13. BImSchV aufgrund der Umsetzung der oben genannten Durchführungsbeschlüsse wird eine grundlegende Strukturanpassung vorgenommen. Eine Neufassung der 13. BImSchV wird daher gemeinsame Anforderungen zentral in einem Abschnitt bündeln und den einzelnen Durchführungsbeschlüssen weitere konkretisierende Abschnitte zuordnen. In Bezug auf die 17. BImSchV sind lediglich punktuelle Anpassungen für abfallmitverbrennende Anlagen erforderlich, die sich aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 ergeben.
 
Verschärft werden insbesondere die Grenzwerte für Quecksilberemissionen. Zugleich reguliert die Bundesregierung die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotorenkraftwerken (neu!) und senkt den Ausstoß von Stickstoffoxid aus Kohlekraftwerken.
 
Der Verordnungsentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrats und muss auch den Bundestag passieren.
 
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Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

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Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

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Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.