Aktuell

Bundeskabinett beschließt Änderung der 13. und 17. BImSchV

Am 02. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett in Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen (EU) 2017/1442 vom 31. Juli 2017 (LCP - Großfeuerungsanlagen) und (EU) 2017/2117 vom 21. November 2017 (LVOC - Organische Grundchemikalien) die Änderungen der 13. BImSchV und 17. BImSchV (hier Abfallmitverbrennung) beschlossen.

Zur Beherrschung der strukturellen Diversifizierung innerhalb der 13. BImSchV aufgrund der Umsetzung der oben genannten Durchführungsbeschlüsse wird eine grundlegende Strukturanpassung vorgenommen. Eine Neufassung der 13. BImSchV wird daher gemeinsame Anforderungen zentral in einem Abschnitt bündeln und den einzelnen Durchführungsbeschlüssen weitere konkretisierende Abschnitte zuordnen. In Bezug auf die 17. BImSchV sind lediglich punktuelle Anpassungen für abfallmitverbrennende Anlagen erforderlich, die sich aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 ergeben.
 
Verschärft werden insbesondere die Grenzwerte für Quecksilberemissionen. Zugleich reguliert die Bundesregierung die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotorenkraftwerken (neu!) und senkt den Ausstoß von Stickstoffoxid aus Kohlekraftwerken.
 
Der Verordnungsentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrats und muss auch den Bundestag passieren.
 
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