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Bundeskabinett beschließt EAG-BehandV

Das Bundeskabinett hat am 10.03.2021 die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG-BehandV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung an den Stand der Technik angepasst. Überdies regelt die Verordnung erstmals das Recycling von Photovoltaik-Modulen. Bereits im Dezember 2020 hatte die Bundesregierung die Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes auf den Weg gebracht. Die neue Behandlungsverordnung ergänzt diesen Gesetzentwurf und bringt die Vorgaben für die Behandlung von Altgeräten auf den neuesten Stand der Technik.

Um die Schadstoffentfrachtung und das Recycling zu verbessern, schreibt die Behandlungsverordnung den Entsorgungsunternehmen künftig deutlicher als bisher vor, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses zu entfernen sind. Elemente wie Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen sowie Kältemittel müssen nunmehr vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden. Spätestens nach der mechanischen Zerkleinerung müssen schadstoffhaltige Kondensatoren, Kunststoffe mit bromierten Flammschutzmitteln, elektrische Kabel oder Flüssigkristallanzeigen aussortiert werden. Ziel dieser Regelungen ist es zu verhindern, dass die Schadstoffe verschleppt werden und den weiteren Recyclingprozess beeinträchtigen. Darüber hinaus legt die Verordnung erstmals Vorgaben für die Behandlung von ausgedienten Photovoltaikmodulen fest.

Die Verordnung steht in engem Zusammenhang mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, welche vor allem das Ziel verfolgt, die Sammelmengen deutlich zu steigern. Hierfür sieht sie vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei Lebensmitteleinzelhändlern ab einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche abgeben können. Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen. Dieses hochwertige Recycling soll durch die Behandlungsverordnung gewährleistet werden.

Die Behandlungsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

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