Aktuell

Bundeskabinett beschließt neue TA Luft

Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 16.12.2020 den nach langen Verhandlungen zwischen Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsressort abgestimmten Kabinettsentwurf der TA Luft beschlossen.

Wesentliche Gründe der Neufassung sind:

  • Aufnahme der bisherigen 11 BVT-Schlussfolgerungen (d.h. europäischen Vorgaben für beste verfügbare Techniken in einzelnen Branchen)
  • neuer Immissionswert für Feinststaub (PM2,5)
  • neue Anlagenarten (Anlagen zur Herstellung von Holzpellets und bestimmte Biogasanlagen)
  • Vorgaben durch die CLP-Verordnung (neue Systematik der Einstufung von gefährlichen Stoffen)
  • neue Liste besonders krebserregender Stoffe (z. B. Quarzfeinstaub und Formaldehyd)
  • Einbezug der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in die TA Luft
  • Einbezug naturschutzrechtlicher Genehmigungsanforderungen (auf Grundlage des § 54 Abs. 11 BNatSchG), insbesondere hinsichtlich der Stickstoff- und Säureeinträge in FFH-Gebieten (Stichwort: „Critical Loads“)
  • Prüfung von Energieeffizienzkriterien
  • Berücksichtigung der Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCP-Richtlinie)
  • Änderung der Kriterien für die Irrelevanzbetrachtungen bei Immissionsprognosen (Stichwort: Gesamtzusatzbelastung)
  • Organisatorische Anforderungen an Betriebe

Nach erster überschlägiger Durchsicht fällt auf, dass gegenüber dem letzten bekannten Entwurf aus 2019

  • der Anhang zur Betrachtung der Bioaerosole entfallen ist (dafür findet sich im Text ein allgemeiner Verweis auf die VDI 4250 Blatt 3 (Ausgabe August 2016)),
  • die Inhalte der Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL nach wie vor enthalten sind, die Grafik mit den Bagatell-Geruchsmasseströmen (ab wann ist eine Geruchs-Immissionsprognose notwendig) aber geändert wurde,
  • die Änderung in den Nummern 4.2.2/4.3.1.2/4.3.2.2/4.4.3/4.5.2 „Genehmigung bei Überschreiten der Immissionswerte" wieder wie im letzten (inoffiziellen) Entwurf auf die Zusatzbelastung und nicht auf die Gesamtzusatzbelastung, wie in allen davorliegenden Entwürfen, zurückgeführt wurde,
  • die anderen Verschärfungen hinsichtlich der Gesamtzusatzbelastung wohl beibehalten wurden,
  • erstmalig die Begründung (ab S. 440) enthalten ist, die einen Überblick über „das vom Gesetzgeber gewollte“ gibt. Hier findet sich u.a. der wichtige Satz „Für die Frage der Genehmigungsfähigkeit wird hingegen nur die Zusatzbelastung betrachtet.“
     

Hinsichtlich der Regelungen für spezielle Anlagenarten (Nr. 5.4) sind eine Vielzahl von Änderungen im Detail enthalten. So müssen zum Beispiel große Tierhaltungsanlagen künftig 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern. Die Emissionsbegrenzungen vieler weiterer Anlagen werden verschärft.

Die Auswirkungen werden für sehr viele Branchen erheblich sein!

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss nun der Bundesrat der TA Luft zustimmen. Hier besteht noch eine (letzte) Einflussmöglichkeit zur Änderung besonders strittiger Passagen.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte addieren Sie 9 und 9.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.

Der im Februar vorgelegte Referentenentwurf des BMUV "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Umsetzung von EU-Recht" wird derzeit intensiv diskutiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft mit Stand vom 01.03.2023 aktualisiert.