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Bundesrat beschließt die Neufassung der 13. BImSchV

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen. Dies geschah trotz der derzeitig in der Schwebe  befindlichen BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP), die das Europäische Gericht (EuG) für nichtig erklärt hat (Urteil vom 27.01.2021 – T-699/17). Ggf. kann hieraus geschlussfolgert werden, dass der Bundesrat sich sicher ist, dass nach der 12-monatigen Übergangsfrist die Schlussfolgerungen wieder formal unverändert gelten?

Inhaltlich wurden eine Reihe von Änderungsanträge gestellt und beschlossen. Einige betreffen Änderungen bei den Meßverpflichtungen. Als inhaltlich bedeutender Punkt kann angemerkt werden, dass die vom Umweltausschuss geplanten Verschärfungen hinsichtlich des Quecksilber-Grenzwertes bei Kohlekraftwerken (dauerhafter Grenzwert für Altanlagen und Dauer der Übergangsfrist) erhöht bzw. verlängert wurden. Die NOx Grenzwerte für Gasturbinen wurden gegenüber der Entwurfsvorlage verschärft.

Ergänzung: Das Kabinett hat am 11.05. der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung zugestimmt. Nun muss noch (voraussichtlich im Juni 2021) der Bundestag zustimmen, damit die 13. BImSchV noch in dieser Legislaturperiode veröffentlicht werden kann.

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Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

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Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.