Aktuell

Bundesrat beschließt die Neufassung der 13. BImSchV

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen. Dies geschah trotz der derzeitig in der Schwebe  befindlichen BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP), die das Europäische Gericht (EuG) für nichtig erklärt hat (Urteil vom 27.01.2021 – T-699/17). Ggf. kann hieraus geschlussfolgert werden, dass der Bundesrat sich sicher ist, dass nach der 12-monatigen Übergangsfrist die Schlussfolgerungen wieder formal unverändert gelten?

Inhaltlich wurden eine Reihe von Änderungsanträge gestellt und beschlossen. Einige betreffen Änderungen bei den Meßverpflichtungen. Als inhaltlich bedeutender Punkt kann angemerkt werden, dass die vom Umweltausschuss geplanten Verschärfungen hinsichtlich des Quecksilber-Grenzwertes bei Kohlekraftwerken (dauerhafter Grenzwert für Altanlagen und Dauer der Übergangsfrist) erhöht bzw. verlängert wurden. Die NOx Grenzwerte für Gasturbinen wurden gegenüber der Entwurfsvorlage verschärft.

Ergänzung: Das Kabinett hat am 11.05. der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung zugestimmt. Nun muss noch (voraussichtlich im Juni 2021) der Bundestag zustimmen, damit die 13. BImSchV noch in dieser Legislaturperiode veröffentlicht werden kann.

Wenn Sie Fragen haben

 

Bitte rechnen Sie 2 plus 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.