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Bundestag beschließt 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz sollen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie unter Wahrung hoher ökologischer Schutzstandards gewährleistet werden. Dazu werden bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung gesetzt. So wurde eine Liste von Brutvogelarten erstellt, die potentiell mit Windanlagen zusammenstoßen könnten. Das Gesetz enthält artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit einem Tabubereich.

Die Errichtung von Windenergieanlagen liegt nunmehr "im überragenden öffentlichen Interesse", was die Erteilung von Ausnahmen erleichtert. Artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung und die Alternativenprüfung werden vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land werden artenschutzbezogene Vorgaben in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen.

Das Bundesamt für Naturschutz soll nationale Artenhilfsprogramme aufstellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten unterstützt werden. Zur Finanzierung dieser Programme müssen auch die Anlagenbetreiber beitragen.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz erlaubt nun auch, dass Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können.

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Liste der aktuellen Themen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.