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Bundestag stimmt der Novelle der 17. BImSchV zu
Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.
Der Umweltausschuss des BR hat den Entwurf in seiner Sitzung am 9.11.2023 auf der Tagesordnung, so dass theoretisch in der Plenarsitzung am 24.11.2023 eine endgültige Beschlussfassung erfolgen könnte. Damit würde die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Abfallverbrennungsanlagen nach etwas mehr als 4 Jahren nach Veröffentlichung in Deutschland in Kraft treten.
Wesentliche Aspekte der Novelle sind:
- verpflichtende Radioaktivitätskontrollen (außer Klärschlammverbrennung),
- verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems,
- strengere Grenzwerte für NOx, SOx, HF, HCl, Hg, Schwermetalle, PCDD/F,
- zusätzliche Messung von polybromierten Dibenzodioxinen und -furanen sowie
- Mindestanforderungen für die Energieeffizienz von Anlagen.