Aktuell
Diskussionsentwurf zur Novelle der Altholzverordnung
Das Bundesumweltministerium hat den eigentlich bereits für Anfang des Jahres angekündigten Diskussionsentwurf zur AltholzV (Stand 24.04.2020) vorgelegt.
Darin wird insbesondere der Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung nach der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umgesetzt.
Zudem werden die Anforderungen bei der Sortierung und Aufbereitung von Altholz sowie bei der Probenahme und Analyse für Altholz zur stofflichen Verwertung an den "Stand der Technik" angepasst.
Zudem werden die Anforderungen bei der Sortierung und Aufbereitung von Altholz sowie bei der Probenahme und Analyse für Altholz zur stofflichen Verwertung an den "Stand der Technik" angepasst.
Umfangreiche Vorgaben wie z.B. im Anhang 5 "Vorgaben für die Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen und Anforderungen an die Fachkunde des Probennehmers" sollten von den Verbänden sorgfältig geprüft und ggf. kommentiert werden. Die Verbändebeteiligung läuft bis zum 29. Mai. 2020 !
Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen