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Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Abfallbehandlung

Diese Verwaltungsvorschrift setzt den neuen Stand der Technik für Anlagen der Abfallbehandlung um. Sie gilt jedoch nur für die unter den Geltungsbereich der IE-Richtlinie fallenden Anlagen und betrifft zahlreiche Anlagentypen, darunter

  • Anlagen zur chemischen und physikalischen Behandlung von Abfällen,
  • Anlagen zum Trocknen von Klärschlamm,
  • Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten und
  • Schredderanlagen.

Solche Anlagen fallen derzeit in den Anwendungsbereich der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Teilweise bestehen für sie aber bislang keine besonderen Regelungen in der Nummer 5.4 der TA Luft, so dass die allgemeinen, für alle Anlagen anwendbaren Anforderungen der Nummer 5.2 zur Anwendung kommen.

Mit der Umsetzung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BAT-C) werden in dieser Verwaltungsvorschrift erstmalig besondere, auf diese Anlagentypen zugeschnittene Anforderungen festgelegt. Für Aspekte, die in dieser Verwaltungsvorschrift nicht geregelt sind, gelten weiterhin die Anforderungen der TA Luft. Neben neuen materiellen Regelungen werden aufgrund der BVT-Schlussfolgerungen veränderte Überwachungsanforderungen festgelegt. (Quelle: BMU)

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