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Entwurf zum LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG vorgelegt
Zur Sicherstellung der nationalen Energieversorgung hat die Bundesregierung einen Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases
(LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG) vorgelegt. Hier werden wesentliche Beschleunigungspotenziale für bestimmte LNG Anlagen beschrieben. Dies betrifft u.a. folgende Themen:
- Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung,
- Verkürzung von Auslegungs- und Einwendungsfristen auf je 1 Woche,
- Erörterungstermin als Videokonferenz oder hybrid möglich,
- Änderung der Benehmensregelung für den Naturschutz,
- Änderung der Vergaberegeln für öffentliche Aufträge,
- Geltungsbereich auch für bereits laufende Verfahren sowie
- Genehmigung für den Betrieb der Anlagen (nur) bis Ende 2040 möglich.
Inwieweit dieses Gesetz als Blaupause für andere dringliche Vorhaben der Industrie bezüglich der Energietransformation oder des Klimawandels dienen kann, bleibt abzuwarten.
Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen