Aktuell

Entwurf zum LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG vorgelegt

Zur Sicherstellung der nationalen Energieversorgung hat die Bundesregierung einen Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases
(LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG)
  vorgelegt. Hier werden wesentliche Beschleunigungspotenziale für bestimmte LNG Anlagen beschrieben. Dies betrifft u.a. folgende Themen:

  • Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • Verkürzung von Auslegungs- und Einwendungsfristen auf je 1 Woche,
  • Erörterungstermin als Videokonferenz oder hybrid möglich,
  • Änderung der Benehmensregelung für den Naturschutz,
  • Änderung der Vergaberegeln für öffentliche Aufträge,
  • Geltungsbereich auch für bereits laufende Verfahren sowie
  • Genehmigung für den Betrieb der Anlagen (nur) bis Ende 2040 möglich.

Inwieweit dieses Gesetz als Blaupause für andere dringliche Vorhaben der Industrie bezüglich der Energietransformation oder des Klimawandels dienen kann, bleibt abzuwarten.

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Liste der aktuellen Themen

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.