Aktuell
Entwurf zur Änderung des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG)
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG) gestartet. Die Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung endet am 17. April 2020.
Wesentliche Änderungen betreffen Verkürzungen der Berichtsfristen für die Betreiber und die zuständigen Landesbehörden sowie Festlegungen, welche Informationen auf welche Art und Weise und mit welcher Häufigkeit für die Berichterstattung zu übermitteln sind. Sensible Betreiberinformationen, die bislang nicht an das Umweltbundesamt berichtet wurden, werden unter Angabe des Schutzgrundes durch die nach Landesrecht zuständige Behörde berichtet, aber nicht in das nationale Register eingestellt und damit nicht veröffentlicht. Künftig wird das nationale Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister der Öffentlichkeit (wenige) zusätzliche Informationen zugänglich machen
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