Aktuell

Entwurf zur Änderung des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG)

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG) gestartet. Die Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung endet am 17. April 2020.

Wesentliche Änderungen betreffen Verkürzungen der Berichtsfristen für die Betreiber und die zuständigen Landesbehörden sowie Festlegungen, welche Informationen auf welche Art und Weise und mit welcher Häufigkeit für die Berichterstattung zu übermitteln sind. Sensible Betreiberinformationen, die bislang nicht an das Umweltbundesamt berichtet wurden, werden unter Angabe des Schutzgrundes durch die nach Landesrecht zuständige Behörde berichtet, aber nicht in das nationale Register eingestellt und damit nicht veröffentlicht. Künftig wird das nationale Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister der Öffentlichkeit (wenige) zusätzliche Informationen zugänglich machen

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Liste der aktuellen Themen

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.