Aktuell

Fristverlängerung in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) geplant

Die Bundesregierung hat am 11.05. die erste Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt. In § 3 Absatz 1 Satz 2 der BioSt-NachV wird die Ausnahmevorschrift, wonach bis zum 30. Juni 2022 unter bestimmten Umständen auch dann ein Anspruch auf Zahlung nach den Bestimmungen für Strom aus Biomasse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für feste und gasförmige Biomasse-Brennstoffe besteht, wenn kein Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen von §§ 4 bis 6 (Nachhaltigkeitskriterien und Vorgaben an die Treibhausgaseinsparungen) vorliegt, bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Dies ist erforderlich, da eine Prüfung der aktuellen Sachlage zu dem Schluss kommt, dass bis zum 30. Juni 2022 keine ausreichenden personellen Kapazitäten zur Durchführung der notwendigen Zertifizierung zum Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen verfügbar sein werden. Da die Zertifizierung aber mit Auslaufen der befristeten Übergangsregelung in § 3 Absatz 1 Satz 2 Voraussetzung für die EEG-Vergütung ist, droht ohne eine Verlängerung der Ausnahme einer Vielzahl der Biomasseanlagen der Ausfall der EEG-Vergütung.

(Quelle: BMUV)

Die vom BMUV hier gegebene Begründung geht auf die Schwierigkeiten bei der Anwendung der Verordnung auf Altholz bisher nicht ein. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich hier innerhalb der verlängerten Übergangsfrist auch noch inhaltliche Änderungen ergeben werden.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 2 plus 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.

Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Diese wurde nun am 08.07.2024 veröffentlich und tritt damit in Kraft.

Das Umweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) veröffentlicht. Hier soll insbesondere eine zeitlich befristeten Sonderregelung für heranrückende Wohnbebauung mit nachts erhöhten Immissionsrichtwerten eingeführt werden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft vom März 2023 nunmehr mit Stand vom 06.03.2024 aktualisiert.

Der LAI veröffentlicht Auslegungsfragen zum Vollzug der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) mit Stand 01.03.2024.

Die DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" ist mit Stand Dezember 2023 neu nun auch als EN Norm veröffentlicht.

Zum im November 2023 veröffentlichten Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh/a akuten Handlungsbedarf auslöst (!), hat das BAFA redaktionell überarbeitete Merkblätter veröffentlicht.