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Gebäudeenergiegesetz (GEG) sein 01. November in Kraft

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vom 13.08.2020 ist seit 1. November 2020 in Kraft und ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

  • Gebäude dürfen nur als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden (gute Gesamtenergieeffizienz)
  • mit sehr geringem Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung = wesentlicher Anteil an erneuerbaren Energien
  • Materielle Anforderungen sind im Wesentlichen gleich zu EnEV 2016 (Überprüfung der Anforderungen 2023)
  • Anteil erneuerbarer Energien Neubau:
    • Solarthermie  15 %
    • Eigener* Ökostrom 15 % (*kWp PV ≥ Gebäudenutzfläche x 0,03 / Anzahl der beheizten Geschosse)
    • Wärmepumpe  50 %
    • feste Brennstoffe (Holzpelletkessel)   50 %
    • flüssige Brennstoffe (Pflanzenöl)   50 %
    • Biomethan    30 % KWK Anlage / 50% Brennwertkessel)
    • KWK    50 Prozent
    • Brennstoffzelle  40 Prozent

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