Aktuell
Gebäudeenergiegesetz (GEG) sein 01. November in Kraft
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vom 13.08.2020 ist seit 1. November 2020 in Kraft und ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
- Gebäude dürfen nur als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden (gute Gesamtenergieeffizienz)
- mit sehr geringem Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung = wesentlicher Anteil an erneuerbaren Energien
- Materielle Anforderungen sind im Wesentlichen gleich zu EnEV 2016 (Überprüfung der Anforderungen 2023)
- Anteil erneuerbarer Energien Neubau:
- Solarthermie 15 %
- Eigener* Ökostrom 15 % (*kWp PV ≥ Gebäudenutzfläche x 0,03 / Anzahl der beheizten Geschosse)
- Wärmepumpe 50 %
- feste Brennstoffe (Holzpelletkessel) 50 %
- flüssige Brennstoffe (Pflanzenöl) 50 %
- Biomethan 30 % KWK Anlage / 50% Brennwertkessel)
- KWK 50 Prozent
- Brennstoffzelle 40 Prozent
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