Aktuell

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren verabschiedet

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Das im "Herbstpaket" der Bundesregierung angekündigte Ziel der Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren ist damit umgesetzt.

Die wesentlichen Änderungen betreffen v.a. das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO):

  • Umstellung des förmlichen schriftlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall (Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses),
  • Behördenbeteiligung ebenfalls digital mit Verweis auf die im Internet veröffentlichten Daten (ohne Papierversion),
  • Straffung des Verfahrens bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden: Stellungnahmen dann nur noch zu geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen; damit Beseitigung von unnötig weiten erneuten Beteiligungsverfahren bei der Änderung von Planentwürfen und
  • Verkürzung der Fristen zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, von 3 Monaten auf 1 Monat.

Weitere Änderungen betreffen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Photovoltaikanlagen, Solarparks und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn von Bebauungsplänen abgewichen werden soll sowie das Windenergieflächenbedarfsgesetz.

Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz eine Sonderklausel für Katastrophenfälle, damit im Falle eines Wiederaufbaus in betroffenen Gebieten vom BauGB befristet abgewichen werden kann. Weiterhin enthält das Gesetz eine Erweiterung des Sonderbaurechts, das derzeit für Flüchtlingsunterkünfte, gilt auf Schulen und Kitas.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte addieren Sie 4 und 7.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.