Aktuell

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren verabschiedet

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Das im "Herbstpaket" der Bundesregierung angekündigte Ziel der Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren ist damit umgesetzt.

Die wesentlichen Änderungen betreffen v.a. das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO):

  • Umstellung des förmlichen schriftlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall (Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses),
  • Behördenbeteiligung ebenfalls digital mit Verweis auf die im Internet veröffentlichten Daten (ohne Papierversion),
  • Straffung des Verfahrens bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden: Stellungnahmen dann nur noch zu geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen; damit Beseitigung von unnötig weiten erneuten Beteiligungsverfahren bei der Änderung von Planentwürfen und
  • Verkürzung der Fristen zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, von 3 Monaten auf 1 Monat.

Weitere Änderungen betreffen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Photovoltaikanlagen, Solarparks und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn von Bebauungsplänen abgewichen werden soll sowie das Windenergieflächenbedarfsgesetz.

Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz eine Sonderklausel für Katastrophenfälle, damit im Falle eines Wiederaufbaus in betroffenen Gebieten vom BauGB befristet abgewichen werden kann. Weiterhin enthält das Gesetz eine Erweiterung des Sonderbaurechts, das derzeit für Flüchtlingsunterkünfte, gilt auf Schulen und Kitas.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 1 plus 1.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 24.02.2026 die LAI Vollzugshinweise „Verfahrensbeschleunigung durch Teilgenehmigung und vorzeitigen Beginn“ aktualisiert und jetzt veröffentlicht.

Das Bundesbauministerium hat am 1.4. einen umfasseneden Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt. Dies betrifft das BauGB, die BauNVO, die PlanzV, das ROG und redaktionelle Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen.

Das Umweltministerium hat in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen einen Referentenentwurf zur Änderung der AbwV (Anhänge 23, 27, 28, 33) und der BBodSchV veröffentlicht.

Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag angenommen. Es setzt die europäische CER-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber zu Risikoanalysen, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen (Schutz gegen Sabotage und Naturkatastrophen).

Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der geänderten Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht beschlossen.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert.

Das BMWE plant eine weitreichende Änderung / Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat beschlossen, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.