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Kabinett beschließt BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen. Die Verordnung stellt sicher, dass Unternehmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, künftig eine finanzielle Kompensation erhalten, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt.

Als Gegenleistung für die Kompensationszahlungen sind die Unternehmen verpflichtet, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und ab 2025 mindestens 80 Prozent des Beihilfebetrages in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.

Die Behandlungsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. Da die Kompensationen eine Beihilfe darstellen, wird die Bundesregierung zudem die Genehmigung der Verordnung durch die Europäische Kommission beantragen.

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Das Umweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) veröffentlicht. Hier soll insbesondere eine zeitlich befristeten Sonderregelung für heranrückende Wohnbebauung mit nachts erhöhten Immissionsrichtwerten eingeführt werden.

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