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KAS-63 verabschiedet

Die Kommission für Anlagensicherheit hat die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ verabschiedet.

Im Rahmen der KAS 63 werden Empfehlungen von angemessenen Sicherheitsabständen bei Anlagen zur Erzeugung, Lagerung, Abfüllen, Umschlagen und Verwendung von gasförmigem Wasserstoff mit Rohrleitungen mit Innendurchmessern vom maximal 15 mm (Leckfläche: 180 mm²) und Anlagen mit Rohrleitungen mit Innendurchmessern von über 15 mm (Leckfläche: 490 mm²) abgegeben. Es werden dort, ohne Berechnung im Einzelfall, Abstände von 50 m bis 180 m, je nach Leckfläche und Druckstufe, empfohlen.

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Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

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