Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Lärm

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert. Diese ersetzt damit die alte Fassung aus dem Jahr 2017. Mit ihrem Umlaufbeschluss 13/2023 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

Die Hinweise wurden grundlegend überarbeitet. Änderungen betreffen u.a.:

  • Anzahl und Auswahl der bei der Beurteilung einer Anlage in Betracht zu ziehenden maßgeblichen Immissionsorte
  • Interpretation des Einwirkbereiches
  • Maßgeblicher Immissionsort (u.a. auch Umgang mit Büroräumen)
  • Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche
  • Stand der Technik zur Lärmminderung
  • Definition des Begriffs „in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit der Schallquelle"
  • Prüfung im Regelfall, Prüfung bei Überschreitung, Interpretation von „diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt“ ,
  • Ergänzende Prüfung im Sonderfall
  • Gemengelagen
  • Empfehlungen zur Anwendbarkeit von aktualisierten Normen

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Liste der aktuellen Themen

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Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

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Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

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