Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Lärm

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm mit Stand vom 24.02.2023 aktualisiert. Diese ersetzt damit die alte Fassung aus dem Jahr 2017. Mit ihrem Umlaufbeschluss 13/2023 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

Die Hinweise wurden grundlegend überarbeitet. Änderungen betreffen u.a.:

  • Anzahl und Auswahl der bei der Beurteilung einer Anlage in Betracht zu ziehenden maßgeblichen Immissionsorte
  • Interpretation des Einwirkbereiches
  • Maßgeblicher Immissionsort (u.a. auch Umgang mit Büroräumen)
  • Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche
  • Stand der Technik zur Lärmminderung
  • Definition des Begriffs „in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit der Schallquelle"
  • Prüfung im Regelfall, Prüfung bei Überschreitung, Interpretation von „diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt“ ,
  • Ergänzende Prüfung im Sonderfall
  • Gemengelagen
  • Empfehlungen zur Anwendbarkeit von aktualisierten Normen

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Liste der aktuellen Themen

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Am 15.07.2025 hat die EU-Kommission mit Beschluss 2025/90577 die Berichtigung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen veröffentlicht.

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Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.