Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Luft

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft vom März 2023 nunmehr mit Stand vom 06.03.2024  ergänzt und aktualisiert. Mit ihrem Umlaufbeschluss 03/2024 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

48 neue Vollzugsfragen wurden ergänzt:

  • 5 – Anforderungen an Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch biologische Verfahren
  • 5.2.3.4 – Definition der Begriffe „Bearbeitung“ / „Aufbereitung“
  • 5.2.3.5.2 – Redaktioneller Fehler
  • 5.2.3.6 – Besondere Inhaltsstoffe in abtrennbaren Feinfraktionen und Umgang mit Holzstaubemissionen
  • NEU: 5.2.3.6 – Besondere Inhaltsstoffe in abtrennbaren Feinfraktionen und Umgang mit Holzstaubemissionen
  • 5.2.5 – Verhältnis TA Luft zur 31. BImSchV
  • 5.3.2.1 – Einzelmessung zeitlicher Abstand
  • 5.4.1.2b – Anforderung Gesamtstaub an die „Lagerung und Aufbereitung von Holz“ für Anlagen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV
  • 5.4.1.2.2 – Anforderungen in Abgrenzung zur 44. BImSchV.
  • 5.4.4 – Anforderung an brennbare Gase/Dämpfe
  • 5.4.6.2 – Verweis auf 5.4.1.2.x redaktioneller Fehler
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - Phasenfütterung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - abweichende Anforderung an Nährstoffausscheidung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - Anforderungen an Stickstoff- bzw. Phosphorausscheidung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Überschreitung der zulässigen max. Nährstoffausscheidungen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Nährstoffausscheidungen zu betrachtende Bereiche
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Zusammenhang Nährstoffausscheidung - Ammoniakminderung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen f) – diskontinuierliche Gülleüberführung zum Lagerbehälter
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen g) – Güllezwischenlagerung in Güllekanälen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen h) – Anforderung an ältere IED-Anlagen ohne Zwangslüftung
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – h) Anforderung Geruchsstoffkonzentration
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen i) – Abgrenzung Anforderungen an Bestandsanlagen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen j) – Anforderungen an Gülleläger
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen j) – Abdeckung von Behältern
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen k) - Festmistmieten vs. Dunglagerstätten
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen l) – Anforderungen an Auslaufflächen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen l1) - Güllehochbehälter
  • 5.4.7.1 - Messung und Überwachung –Nachweis Nährstoffausscheidungen
  • 5.4.7.1 - Messung und Überwachung – Nachweis Ammoniakminderung
  • 5.4.7.1 - Altanlagen - Abdeckung
  • 5.4.7.1 - Altanlagen – Umsetzungsfrist Anforderungen 5.4.7.1 l)
  • 5.4.7.1 - Altanlagen – Abschlämmwasser von Chemowäschern
  • 5.4.8.5 - „Ausreichende Dimensionierung“ für die Fertigkompostlagerung
  • 5.4.8.5 – Anforderungen an Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen
  • 5.4.8.5 – Kompostierungsanlagen Ammoniakemissionswert
  • 5.4.8.12.3 – Anforderungen an Schrottplätze
  • 5.5.2 – Ableitung von Abgasen
  • Anhang 2 – Vorgehen bei Schornsteinhöhen kleiner 1,7-facher Gebäudehöhe
  • Anhang 8 – Abgrenzung eutrophierender und versauernder Einträge
  • Anhang 8 – Säureäquivalent
  • Anhang 9 – Anwendung der 5 kg-Isolinie
  • Anhang 11 - Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen
  • Anhang 11 – Gülleansäuerung vs. Anforderungen AwSV
  • Anhang 11 - Gesamtemissionsfaktor beim Einsatz mehrerer Techniken
  • Anhang 11 – Umgang bei der Mast von Bruderhähnen.
  • Anhang 12 - Abluftreinigungseinrichtung Tierhaltung
  • Anhang 12 - Tierart und Haltungsverfahren angepasste Messprogramme

Zwei neue ersetzen bestehende Vollzugsfragen:

  • 5.2.6.3 – Ersatz der Flanschverbindung“ wurde überarbeitet
  • 5.4.10.23a – Anlagen zur Textilveredelung – Bedrucken von Textilien“ wurde überarbeitet

Weiterhin gab es redaktionelle Änderungen.

Wenn Sie den Text oder Hilfe bei der Interpretation benötigen

Bitte addieren Sie 8 und 4.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.