Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Luft

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft mit Stand vom 01.03.2023 ergänzt und aktualisiert. Mit ihrem Umlaufbeschluss 11/2023 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen folgende Nummern:

  • 4 – Erstmalige Überschreitung der Genehmigungsschwelle gemäß Anhang I der 4. BImSchV
  • 4.1 i.V.m. Nr. 4.6.1.1 / Nr. 5.5.2.1 – „geringe Emissionsmassenströme"
  • 4.1 i.V.m. Nr. 4.2.2, 4.3.1.2 a, 4.4.3 a, 4.5.2 a – Irrlevanzregelungen im Zusammenhang Gesamtzusatzbelastung (GZB) / Zusatzbelastung (ZB) in der neuen TA Luft
  • 4.1 i.V.m. Nr. 4.2.2, 4.3.1.2 a, 4.4.3 a, 4.5.2 a – Prüfung der Irrelevanz im Genehmigungsverfahren
  • 4.1 i.V.m. 4.6.1.1 – Verzicht auf Bestimmung der Gesamtzusatzbelastung
  • 4.2.2 – Zusatzbelastung – mehrere Anlagen an einem Standort
  • 4.6.1.1 - Anwendung der heranzuziehenden Kalenderwoche mit ungünstigsten Betriebsbedingungen
  • 5.2.3.3 Abs. 5 – Redaktioneller Fehler
  • 5.2.3.5.2 – Redaktioneller Fehler
  • 5.2.5 – Anforderungen an KNV bei Kaffeeröstanlagen
  • 5.2.6 – Anwendungsbereich der Nr. 5.2.6 in Bezug auf gasförmige Stoffe
  • 5.2.7.1 – Emissionswert für Hartholzstäube
  • 5.2.7.1.1 i.V.m. 5.4.2.1/2 – Nachweis Einhaltung Quarzfeinstaubemissionswerte PM4
  • 5.2.9 – Anforderungen Bioaerosole
  • 5.3.2.3 – Bestimmung von Gesamtkohlenstoff
  • 5.3.2.4 – Messunsicherheit
  • 5.3.3 – Kontinuierliche Messung bei Fasern
  • 5.3.3.2 – Kontinuierliche Messung für Formaldehyd
  • 5.4.3.4 – Endkonturnahe Gussprodukte
  • 5.4.2.1/2 – Anforderungen an Quarzfeinstaub
  • 5.4.2.1/2 i.V.m. 5.2.7.1.1 - Ermittlung des Quarzgehalts im Ausgangsgestein
  • 5.4.3.4/5.4.3.8 – Was ist unter „Raffinieren“ zu verstehen
  • 5.4.3.6.1 – Anforderungen an Wärme- und Wärmebehandlungsöfen
  • 5.4.3.7/8 – Entstaubung - geeignete Überwachungsmaßnahmen
  • 5.4.7.1 - Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren – Mindestabstand bei Rinder- und Kälberanlagen
  • 5.4.7.1 – Minderung von Ammoniakemissionen im Verhältnis zur Nr. 5.2.4.
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – c) – Abweichende Ausscheidungswerte
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – c) – Nährstoffangepasste Fütterung bei Rindern
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – g) – Anerkennung Ammoniakreduzierung außerhalb Stallanlage
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – h) – Prüfung von Haltungsverfahren, die dem Tierwohl dienen
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – h) – Forderung Abluftreinigung
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – i) – Abluftreinigung gemäß Buchstabe i)
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – i) - Anforderungen nach Buchstabe i) für Altanlagen
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – j) - Abdeckung von offenen Behältern – Begriff Füllkörper
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen – l1) - Abschlämmwasser von Chemowäschern
  • 5.4.7.1 - Überwachung der Abluftreinigungseinrichtung
  • 5.4.8.10a/b. – Regelungen für die Klärschlammtrocknung
  • 5.4.8.10a/11a – Redaktioneller Fehler beim Verweis nach 5.5
  • 5.4.8.12-14 – Anforderung TA Luft 2021 vs. ABA-VwV
  • 5.4.10.22.1 – Mindestabstand – zu berücksichtigende Orte
  • 6 – Sanierungsfristen bei IED-Bestandsanlagen
  • Anhang 2 Nr. 2 – Festlegung der Emissionen
  • Anhang 11 – Zwangslüftung vs. Zwangsentlüftung
  • Anhang 12 – DLG-Zertifizierungen
  • Anhang 12 – Übertragbarkeit Zertifizierung

Wenn Sie den Text oder Hilfe bei der Interpretation benötigen

Bitte addieren Sie 9 und 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am 26.11.2020 hat der Bundestag die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien das u.a. das Verpackungsgesetz novelliert.

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG 2021 haben der Bundesrat und viele Verbände Stellung genommen.

Das BMU veröffentlicht einen Verordnungsentwurf zur Änderung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).

Das BMU veröffentlicht einen ersten Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ((EU) 2018/2001 - RED II).

Der Bundesrat hat der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist seit 01. November 2020 in Kraft.

Die Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie wurde mit Stand vom 21. Februar 2020 eingeführt.

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der BAT Schlussfogerungen (BATC) in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien (OGC-VwV) verabschiedet.