Aktuell

LAI Papier Auslegungsfragen zur 44. BImSchV veröffentlicht

Der LAI hat nach seinem Beschluss vom Februar 2021 nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom Januar 2022 die Auslegungsfragen zur 44. BImSchV veröffentlicht. Der Text der Verordnung lässt an vielen Stellen Interpretationsspielraum zu, der mit diesem Papier beantwortet werden soll. So sind Fragen

  • zu Aggregationsregeln (Mehrmotorenanlage, Einzelfeuerungen, Umgang mit mehrzügigen Schornsteinen, Begründung des Betreibers bei Nichtaggregation)
  • zu Ausnahmen (direkt beheizte Öfen, Thermalölanlage zur Beheizung von Reaktoren in der chemischen Industrie, thermische Nachverbrennung)
  • zur Definition von Biobrennstoffen (nur feste Brennstoffe, Anforderungen an Altholz, Holzpellets, Bau- und Abbruchabfälle)
  • zur Definition von Brenngasen (Biogas in Erdgasqualität, Unterschied zwischen Erdgas und Gasen der öffentlichen Gasversorgung)
  • zur Behandlung von Notstromaggregaten (u.a. Schreibfehler beim NOx Grenzwert)
  • zur Messpflicht von SOx bei Erdgasverbrennung (nur Nachweis der Gasqualität)
  • zum Geltungszeitpunkt des Formaldehydwertes bei Gasturbinen
  • zu Zündstrahlmotoren (keine Mischfeuerungen = kein Staub-Grenzwert)
  • zur Schornsteinhöhenbestimmung (keine Berücksichtigung des Gesamt-C Wertes)
  • zur Messung und Überwachung
  • zum Widerspruch zwischen § 31 Abs. 2 (gilt nicht) und § 39 Abs. 9
  • zu Übergangsfristen
  • u.v.m.

beantwortet.

Der Text enthält auch brisante Auslegungen für Bestandsanlagen:

  • So ist z.B. die Nachrüstung einer Altanlage mit Selektiver Katalytischer oder Nichtkatalytischer Reduktion (SCR oder SNCR) eine emissionsrelevante Änderung im Sinne von § 2 (14) der 44. BImSchV und muss die Anforderungen an Neuanlagen (!) einhalten sowie den zusätzlichen Parameter Ammoniak berücksichtigen. Dies wiederum kann zu zusätzlichen Gutachten (Stickstoffdeposition in stickstoffempfindlichen Gebieten) führen. Diese Auslegung wird für einige Anlagenbetreiber, die bereits Umrüstungen geplant haben, neu sein.

Wenn Sie Fragen haben oder die Hinweise benötigen

Bitte addieren Sie 1 und 1.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

Am 16. November trat die Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Zulassung von Elektrolyseuren in Kraft.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 25. Juli 2024 beschlossen und am 05.08.2024 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 30. Juli 2024 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG eingeleitet und damit den lange erwarteten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie - IED) wurde am 15.07.2024 veröffentlicht und tritt damit am 04.08.2024 in Kraft.