Aktuell

LAI veröffentlich Auslegungshinweise zur ABA-VwV (Abfallbehandlung)

Die UMK hat mit Umlaufbeschluss 04/2024 der Veröffentlichung des Auslegungsfragenkatalogs der LAI zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) mit Stand vom 01.03.2024 zugestimmt.

Folgende Vollzugsfragen werden behandelt:

  • 5.4.8.9.1 – Bezug zum ElektroG bzw. der EAG-BehandV
  • 5.4.8.9.1 – Messung von PCDD/F im Abgas von Schredderanlagen
  • 5.4.8.11 – Behandlung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen
  • 5.4.8.11b ABA-VwV – 5.4.8.11b Abs. 3 fehlendes Komma ( Für Anlagen zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen für die Verbrennung oder Mitverbrennung, insbesondere Anlagen zur Aufbereitung von Althölzern mit einer Kapazität von weniger als 50 Tonnen je Tag)
  • 5.4.8.11b – Anforderungen an Anlagen zur Aufbereitung von Altholz
  • 5.4.8.11a / 5.4.8.4 / 5.4.8.6.2 – Anforderung an Fahrwege und Betriebsflächen
  • 5.4.8.11f – Anforderungen an Aufbereitungsanlagen für Aschen aus der Verbrennung von Abfällen

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Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.