Aktuell

Maßnahmen zur verpflichtenden Energieeinsparung - EnSikuMaV und EnSimiMaV - beschlossen

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) (Anm. Was für Wortungetüme :-) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Die EnSikuMaV regelt

  • eine fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter
  • das Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken

   in öffentlichen Nichtwohngebäuden

  • das Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
  • Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
  • die Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
  • die Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern

   in Unternehmen

  • Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden
  • Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel
  • Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen
  • Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten

Die EnSimiMaV regelt

  • verpflichtende Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung
  • Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen (ab 10 GWh/a Gesamtverbrauch, Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463, Umsetzungsfrist 18 Monate, Bestätigung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren !)

Gerade in letzter Bestimmung dürfte erhebliches Potenzial für Energieeinsparungsmaßnahmen liegen.

 

Was ist die Summe aus 2 und 7?

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Liste der aktuellen Themen

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 10.4.2025 die LAI-Vollzugshilfe „BImSchG-Novelle Klimaschutz und Beschleunigung“ und der LAI-Vollzugshilfe „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die "Auslegungsfragen zur 44. BImSchV" aktualisiert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss am 14. Februar 2025 die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und dringend benötigte Klarstellungen vorgenommen.

Vor wenigen Tagen wurde die am 26.09.2024 beschlossene Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht, zur Überwachung von Boden und Grundwasser und zur Rückführungspflicht bei IE-Anlagen veröffentlicht. Die bisher einzeln vorliegenden Arbeitshilfen zum AZB, zur Rückführungspflicht und zur Überwachung werden damit ersetzt.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung EU 2024/3110 ist am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und am 07.01.2025 in Kraft getreten.

Im November 2024 wurde das BAT Dokument sowie die BVT Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien (Smitheries and Foundries Industry - SF) veröffentlicht.

Die Umsetzung der Änderung der IE-Richtlinie in deutsches Recht hat begonnen. Dazu wurde Ende November ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket vorgelegt.

Am 20.11.2024 wurde mit Verordnung (EU) 2024/2865 die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2024/2881/EU wurde am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Wesentliche Regelungen - darunter die neuen Grenzwerte - treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.