Aktuell

Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung veröffentlicht

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat im November das „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Das Merkblatt soll die sich aus Nr. 5.5 TA Luft 2021 ergebenden Interpretationsspielräume bei der Schornsteinhöhenbestimmung durch Festlegungen minimieren sowie bekannte Regelungslücken schließen. Diese Festlegungen beruhen teilweise auf Konventionen. Auch wenn es durch die dargestellten Regelungen im Einzelfall weiterhin zu Zweifelsfragen kommen kann, soll dieses Merkblatt dazu beitragen, der Forderung nach einer Gleichbehandlung auch bei der Schornsteinhöhenbestimmung näher zu kommen.

Das Merkblatt enthält eine Vielzahl von Detailregelungen etwas zur

  • Berechnung der gebäudebedingten Schornsteinhöhe nach VDI 3781 Blatt 4, insbesondere die Anwendung bei geringen Emissionsmassenströmen und bei großflächigen Industrieanlagen
  • emissionsbedingte Schornsteinhöhe und Anwendung von BESTAL (besmin und besmax) und insbesondere die Zusammenfassung von Quellen
  • Berücksichtigung von Bebauung und Bewuchs (hier ergeben sich relevante Verschärfungen ggü. der vormaligen Schornsteinhöhenbestimmung)
  • Berücksichtigung von unebenem Gelände
  • Regeln der Einzelfallprüfung

Die hier enthaltenen Regelungen sind detailliert aufgeführt, sie verkomplizieren die Bestimmungen der Schornsteinhöhe jedoch insbesondere im Fall der Schornsteinhöhenbestimmung innerhalb von bestehenden Anlagen mit bestehenden Kaminen bzw. bei größerflächigen Anlagen mit einer Vielzahl von Kaminen durch die iterativer Anwendung der Schornsteinhöhenbestimmungsprogramme besmin und besmax deutlich.

Wenn Sie Fragen haben oder das Merkblatt benötigen

Bitte rechnen Sie 3 plus 5.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

In Sachsen wurde ein neuer Erlass zum Entfall bestimmter technischer Anforderungen bei der Lagerung von Flüssigmist (zum Beispiel Gülle) bei Rinderanlagen (Altanlagen) verabschiedet.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Das BAFA hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aktualisiert und kleine Änderungen bei den Umsetzungsplänen vorgenommen.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Textilindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

In Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche hat das BMUKN einen Referentenentwurf zur Änderung der 13. und 31. BImSchV und einen Entwurf zur Änderung der TA Luft zur Diskussion gestellt.

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes am 6. August 2025 im Kabinett beschlossen. Dies schafft Erleicherungen nicht nur für die Geothermie im engeren Sinne sondern betrifft auch Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen.  

Am 15.07.2025 hat die EU-Kommission mit Beschluss 2025/90577 die Berichtigung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen veröffentlicht.

Bereits im März hat das Umweltministerium den Referentenentwurf zur Novelle der TA Luft veröffentlicht. Er soll in Umsetzung der IED Richtlinie und der kommenden BVT Schlussfolgerungen die TA Luft in einen Allgemeinen Teil und in 10 Sektorale Verwaltungsvorschriften aufspalten.