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Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung veröffentlicht

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat im November das „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Das Merkblatt soll die sich aus Nr. 5.5 TA Luft 2021 ergebenden Interpretationsspielräume bei der Schornsteinhöhenbestimmung durch Festlegungen minimieren sowie bekannte Regelungslücken schließen. Diese Festlegungen beruhen teilweise auf Konventionen. Auch wenn es durch die dargestellten Regelungen im Einzelfall weiterhin zu Zweifelsfragen kommen kann, soll dieses Merkblatt dazu beitragen, der Forderung nach einer Gleichbehandlung auch bei der Schornsteinhöhenbestimmung näher zu kommen.

Das Merkblatt enthält eine Vielzahl von Detailregelungen etwas zur

  • Berechnung der gebäudebedingten Schornsteinhöhe nach VDI 3781 Blatt 4, insbesondere die Anwendung bei geringen Emissionsmassenströmen und bei großflächigen Industrieanlagen
  • emissionsbedingte Schornsteinhöhe und Anwendung von BESTAL (besmin und besmax) und insbesondere die Zusammenfassung von Quellen
  • Berücksichtigung von Bebauung und Bewuchs (hier ergeben sich relevante Verschärfungen ggü. der vormaligen Schornsteinhöhenbestimmung)
  • Berücksichtigung von unebenem Gelände
  • Regeln der Einzelfallprüfung

Die hier enthaltenen Regelungen sind detailliert aufgeführt, sie verkomplizieren die Bestimmungen der Schornsteinhöhe jedoch insbesondere im Fall der Schornsteinhöhenbestimmung innerhalb von bestehenden Anlagen mit bestehenden Kaminen bzw. bei größerflächigen Anlagen mit einer Vielzahl von Kaminen durch die iterativer Anwendung der Schornsteinhöhenbestimmungsprogramme besmin und besmax deutlich.

Wenn Sie Fragen haben oder das Merkblatt benötigen

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Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.

Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

Am 29.06.2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit treten zeitnah umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit in Kraft.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023 einer Novelle der 31. BImSchV, die u.a. strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel enthält, zugestimmt.