Aktuell

Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung veröffentlicht

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat im November das „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Das Merkblatt soll die sich aus Nr. 5.5 TA Luft 2021 ergebenden Interpretationsspielräume bei der Schornsteinhöhenbestimmung durch Festlegungen minimieren sowie bekannte Regelungslücken schließen. Diese Festlegungen beruhen teilweise auf Konventionen. Auch wenn es durch die dargestellten Regelungen im Einzelfall weiterhin zu Zweifelsfragen kommen kann, soll dieses Merkblatt dazu beitragen, der Forderung nach einer Gleichbehandlung auch bei der Schornsteinhöhenbestimmung näher zu kommen.

Das Merkblatt enthält eine Vielzahl von Detailregelungen etwas zur

  • Berechnung der gebäudebedingten Schornsteinhöhe nach VDI 3781 Blatt 4, insbesondere die Anwendung bei geringen Emissionsmassenströmen und bei großflächigen Industrieanlagen
  • emissionsbedingte Schornsteinhöhe und Anwendung von BESTAL (besmin und besmax) und insbesondere die Zusammenfassung von Quellen
  • Berücksichtigung von Bebauung und Bewuchs (hier ergeben sich relevante Verschärfungen ggü. der vormaligen Schornsteinhöhenbestimmung)
  • Berücksichtigung von unebenem Gelände
  • Regeln der Einzelfallprüfung

Die hier enthaltenen Regelungen sind detailliert aufgeführt, sie verkomplizieren die Bestimmungen der Schornsteinhöhe jedoch insbesondere im Fall der Schornsteinhöhenbestimmung innerhalb von bestehenden Anlagen mit bestehenden Kaminen bzw. bei größerflächigen Anlagen mit einer Vielzahl von Kaminen durch die iterativer Anwendung der Schornsteinhöhenbestimmungsprogramme besmin und besmax deutlich.

Wenn Sie Fragen haben oder das Merkblatt benötigen

Bitte rechnen Sie 2 plus 1.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das KRITIS-Dachgesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag angenommen. Es setzt die europäische CER-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber zu Risikoanalysen, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen (Schutz gegen Sabotage und Naturkatastrophen).

Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der geänderten Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht beschlossen.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz die LAI-Vollzugshilfe "Vollzugsfragen zur TA Luft“ in der Fassung vom 31.10.2025 aktualisiert.

Das BMWE plant eine weitreichende Änderung / Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat beschlossen, die jetzt fälligen Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "LAI Vollzugshinweise zur 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen) aktualisiert“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe "Auslegungsfragenkatalog zur 31. BImSchV (Lösemittel)“ aktualisiert.

Der LAI hat nach dem Beschluss der Umweltminister- und Amtschefkonferenz vom 4.11.2025 die LAI-Vollzugshilfe „Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweise zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV“ aktualisiert.